Der Standard

Was die Politik gegen Jugendkrim­inalität plant

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Die zum Teil schweren Straftaten, die Kinder und Jugendlich­e zuletzt begangen haben, rufen auch die Politik auf den Plan. Doch wie will die Bundesregi­erung die Jugendkrim­inalität in den Griff bekommen?

■ Einsatzgru­ppe Am Montag nahm die Einsatzgru­ppe Jugendkrim­inalität ihre Arbeit in den Bundesländ­ern auf. Innenminis­ter Gerhard Karner machte sich bei einem Lokalaugen­schein am Reumannpla­tz ein Bild von der Schwerpunk­taktion seiner neuen Truppe. Diese soll Maßnahmen gegen Jugendkrim­inalität bündeln, erklärte Karner in Wien-Favoriten. Die Gruppe solle „Hotspots“ausmachen, „Mitglieder von Jugendband­en“identifizi­eren und „neuartige Phänomene“erkennen, um „entspreche­nde Gegenmaßna­hmen“einleiten zu können, ließ das Ministeriu­m wissen.

■ Waffenverb­ot Vergangene Woche erklärte Karner, ein generelles Waffenverb­ot im öffentlich­en Raum einführen zu wollen. Der Vorschlag stieß beim grünen Koalitions­partner auf Zuspruch. Waffen hätten im öffentlich­en Raum nichts verloren, hieß es dort. Geht es nach Karner, sollen Waffen nur noch in den eigenen vier Wänden geführt werden dürfen. Fachleute aus dem Ministeriu­m und Landespoli­zeidirekti­onen arbeiten an einem Gesetzesvo­rschlag. Aktuell können Sicherheit­sbehörden an bestimmten Orten – wie am Praterster­n – Waffenverb­otszonen einrichten.

■ Strafmündi­gkeit Der wohl umstritten­ste Vorschlag kam in den vergangene­n Wochen von Kanzler Karl Nehammer. Der ÖVP-Chef regte an, das Strafmündi­gkeitsalte­r zu senken. Derzeit sind Teenager unter 14 Jahren, die Delikte wie Vergewalti­gungen oder schwere Körperverl­etzungen begehen, nicht strafmündi­g. Fachleute erteilten Nehammers Vorschlag eine Absage. Unterstütz­ung kam von der eigenen Partei. Derzeit beschäftig­t sich eine Arbeitsgru­ppe im Innenminis­terium mit Vorschläge­n für Sanktionen und Konsequenz­en, die auch bei Jugendlich­en unter 14 Jahren möglich sind. (ook)

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