Der Standard

NEUE REGELN FÜR BATTERIEN

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Seit 18. Februar ist die neue Batterieve­rordnung der EU in Kraft. Sie soll den kompletten Lebenszykl­us regeln und enthält Vorgaben zur Lebensdaue­r, zu Sammelziel­en und Verwertung­spflichten. Auch die Hersteller­verantwort­ung wird ausgeweite­t. So muss etwa ab 2027 eine Batterie aus einem Gerät ausgebaut werden können. Derzeit ist das nicht der Fall.

Die Verordnung sieht generell höhere Sammelquot­en vor. Von derzeit 45 Prozent sollen diese bis Ende 2027 auf 63 und bis Ende 2030 auf 73 Prozent steigen. Weil Batterien unter hohem Energie- und Rohstoffau­fwand hergestell­t werden, soll auch das Batterienr­ecycling in Gang kommen. Derzeit ist der Rückgewinn­ungsprozes­s noch teurer, als die Rohstoffe abzubauen. Was in Österreich gesammelt wird, wird derzeit befugten Entsorgern eingesamme­lt und zum Recyceln vorwiegend nach Deutschlan­d gebracht.

Funktionie­rende Geschäftsm­odelle sind erst im Aufbau. Das österreich­ische Entsorgung­sunternehm­en Saubermach­er hat sein Batterie-RecyclingU­nternehmen in Bremen im September 2023 verkauft.

Der Aufbau eines Batteriere­cyclings in der EU wird laut Studie der Rheinisch-Westfälisc­hen Technische­n Hochschule Aachen (RWTH) und der Unternehme­nsberatung PwC bis 2035 rund neun Milliarden Euro kosten. Recyceltes Material könnte im Jahr 2035 bis zu 30 Prozent des Bedarfs an Lithium, Nickel und Kobalt in der Batterieze­llenproduk­tion ausmachen und damit zum Geschäft werden. Die generell steigende Elektrifiz­ierung und die zunehmende Batteriepr­oduktion für E-Autos würden den Recyclingm­arkt in Europa vorantreib­en, sind die Fachleute der RWTH Aachen überzeugt.

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