NEUE REGELN FÜR BATTERIEN
Seit 18. Februar ist die neue Batterieverordnung der EU in Kraft. Sie soll den kompletten Lebenszyklus regeln und enthält Vorgaben zur Lebensdauer, zu Sammelzielen und Verwertungspflichten. Auch die Herstellerverantwortung wird ausgeweitet. So muss etwa ab 2027 eine Batterie aus einem Gerät ausgebaut werden können. Derzeit ist das nicht der Fall.
Die Verordnung sieht generell höhere Sammelquoten vor. Von derzeit 45 Prozent sollen diese bis Ende 2027 auf 63 und bis Ende 2030 auf 73 Prozent steigen. Weil Batterien unter hohem Energie- und Rohstoffaufwand hergestellt werden, soll auch das Batterienrecycling in Gang kommen. Derzeit ist der Rückgewinnungsprozess noch teurer, als die Rohstoffe abzubauen. Was in Österreich gesammelt wird, wird derzeit befugten Entsorgern eingesammelt und zum Recyceln vorwiegend nach Deutschland gebracht.
Funktionierende Geschäftsmodelle sind erst im Aufbau. Das österreichische Entsorgungsunternehmen Saubermacher hat sein Batterie-RecyclingUnternehmen in Bremen im September 2023 verkauft.
Der Aufbau eines Batterierecyclings in der EU wird laut Studie der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH) und der Unternehmensberatung PwC bis 2035 rund neun Milliarden Euro kosten. Recyceltes Material könnte im Jahr 2035 bis zu 30 Prozent des Bedarfs an Lithium, Nickel und Kobalt in der Batteriezellenproduktion ausmachen und damit zum Geschäft werden. Die generell steigende Elektrifizierung und die zunehmende Batterieproduktion für E-Autos würden den Recyclingmarkt in Europa vorantreiben, sind die Fachleute der RWTH Aachen überzeugt.