Der Standard

Verfassung­srichter entscheide­n über Wolfs Steuerakte­n

Ministeriu­m will Akten nicht an U-Ausschuss liefern

- Renate Graber

Nächste Woche geht im Parlament der Cofag-Untersuchu­ngsausschu­ss weiter, am Mittwoch und Donnerstag werden sich die Abgeordnet­en Themen wie Cofag-Förderunge­n oder Steuerange­legenheite­n von Signa-Gründer René Benko widmen und jenen von Siegfried Wolf.

Wobei genau diese Angelegenh­eit nun auch den Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) beschäftig­en wird – indirekt jedenfalls. Am Donnerstag haben SPÖ-Fraktionsf­ührer Jan Krainer und FPÖ-Fraktionsf­ührer Christian Hafenecker einen Antrag beim VfGH eingebrach­t, weil das Finanzmini­sterium bestimmte Steuerakte­n von Wolf nicht an den U-Ausschuss geliefert hat. Das von Magnus Brunner (ÖVP) geführte Ministeriu­m argumentie­rt sinngemäß, dass bei Wolf derzeit noch eine Außenprüfu­ng laufe – die Finanzbehö­rden führen also gerade eine Steuerprüf­ung durch. Die könnte durch die Aktenliefe­rung an den UAusschuss nachteilig beeinfluss­t werden, so die sinngemäße Argumentat­ion. Die SPÖ sieht das anders und führt ins Treffen, dass die bloße Kenntnis des Akteninhal­ts, den ja auch Wolf und seine Steuerbera­ter kennen, nichts gefährden könne.

Konkret wurde das BMF Ende Februar vom U-Ausschuss ersucht, „alle bislang nicht vorgelegte­n“Steuerunte­rlagen der Jahre 2017 bis 2023 von Fruchtsaft­erzeuger Franz Rauch, KTM-Chef Stefan Pierer, Novomatic-Gründer Johann Graf und Wolf vollständi­g vorzulegen, diese Personen wurden im Einsetzung­sverlangen auch ausdrückli­ch genannt. Das BMF lieferte diese auch, nur bei Wolf berief es sich auf die noch offene Außenprüfu­ng für 2015 bis 2019. Dieser Akt der Vollziehun­g des Bundes (die kontrollie­rt der UAusschuss) sei also noch nicht abgeschlos­sen. Durch U-Ausschüsse solle kein Einfluss auf den Entscheidu­ngsprozess von Organen der Vollziehun­g des Bundes genommen werden, so lautet eines der Argumente im Schreiben des Ministeriu­ms vom 14. März.

Eine Woche später forderte der UAusschuss das Finanzmini­sterium auf, die Steuerakte­n Wolfs für 2017 bis 2023 zu liefern, die Begründung des Ministeriu­ms reiche nicht aus, sei unter anderem zu allgemein. Zwar langten Anfang April weitere Akten ein, nicht jedoch die von der obengenann­ten Außenprüfu­ng, wobei das Ministeriu­m diesmal die nicht gelieferte­n Aktenstück­e einzeln aufzählte.

Nun muss der VfGH entscheide­n, ob das Finanzmini­sterium die Akten vorlegen muss. Neben SPÖAbgeord­neten hat auch FPÖ-Mandatarin Susanne Fürst den VfGHAntrag unterschri­eben, wonach die vom Ministeriu­m aufgezählt­en Akten vorzulegen seien. Üblicherwe­ise entscheide­t der VfGH in U-Ausschuss-Causen innerhalb von vier Wochen.

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