Verfassungsrichter entscheiden über Wolfs Steuerakten
Ministerium will Akten nicht an U-Ausschuss liefern
Nächste Woche geht im Parlament der Cofag-Untersuchungsausschuss weiter, am Mittwoch und Donnerstag werden sich die Abgeordneten Themen wie Cofag-Förderungen oder Steuerangelegenheiten von Signa-Gründer René Benko widmen und jenen von Siegfried Wolf.
Wobei genau diese Angelegenheit nun auch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigen wird – indirekt jedenfalls. Am Donnerstag haben SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer und FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker einen Antrag beim VfGH eingebracht, weil das Finanzministerium bestimmte Steuerakten von Wolf nicht an den U-Ausschuss geliefert hat. Das von Magnus Brunner (ÖVP) geführte Ministerium argumentiert sinngemäß, dass bei Wolf derzeit noch eine Außenprüfung laufe – die Finanzbehörden führen also gerade eine Steuerprüfung durch. Die könnte durch die Aktenlieferung an den UAusschuss nachteilig beeinflusst werden, so die sinngemäße Argumentation. Die SPÖ sieht das anders und führt ins Treffen, dass die bloße Kenntnis des Akteninhalts, den ja auch Wolf und seine Steuerberater kennen, nichts gefährden könne.
Konkret wurde das BMF Ende Februar vom U-Ausschuss ersucht, „alle bislang nicht vorgelegten“Steuerunterlagen der Jahre 2017 bis 2023 von Fruchtsafterzeuger Franz Rauch, KTM-Chef Stefan Pierer, Novomatic-Gründer Johann Graf und Wolf vollständig vorzulegen, diese Personen wurden im Einsetzungsverlangen auch ausdrücklich genannt. Das BMF lieferte diese auch, nur bei Wolf berief es sich auf die noch offene Außenprüfung für 2015 bis 2019. Dieser Akt der Vollziehung des Bundes (die kontrolliert der UAusschuss) sei also noch nicht abgeschlossen. Durch U-Ausschüsse solle kein Einfluss auf den Entscheidungsprozess von Organen der Vollziehung des Bundes genommen werden, so lautet eines der Argumente im Schreiben des Ministeriums vom 14. März.
Eine Woche später forderte der UAusschuss das Finanzministerium auf, die Steuerakten Wolfs für 2017 bis 2023 zu liefern, die Begründung des Ministeriums reiche nicht aus, sei unter anderem zu allgemein. Zwar langten Anfang April weitere Akten ein, nicht jedoch die von der obengenannten Außenprüfung, wobei das Ministerium diesmal die nicht gelieferten Aktenstücke einzeln aufzählte.
Nun muss der VfGH entscheiden, ob das Finanzministerium die Akten vorlegen muss. Neben SPÖAbgeordneten hat auch FPÖ-Mandatarin Susanne Fürst den VfGHAntrag unterschrieben, wonach die vom Ministerium aufgezählten Akten vorzulegen seien. Üblicherweise entscheidet der VfGH in U-Ausschuss-Causen innerhalb von vier Wochen.