Der Standard

Tojner verliert seine Schadeners­atzklage gegen das Burgenland

Oberlandes­gericht Wien hat entschiede­n und argumentie­rte mit dem öffentlich­en Interesse an den Vorwürfen gegen Tojner

- Renate Graber

Michael Tojner hat seinen Schadeners­atzprozess gegen das Land Burgenland verloren. Das Oberlandes­gericht (OLG) Wien hat am 16. April entschiede­n, dass das Klagebegeh­ren des Investors auf 98.295,20 Euro samt Zinsen abgewiesen wird.

Der seit 2021 laufende Zivilproze­ss ist eng mit jenem Strafverfa­hren verbunden, das die WKStA rund um die Causa Wohnungsge­nossenscha­ften gegen Tojner und viele andere führt. Die Kette der Ereignisse sieht so aus: Das Land Burgenland warf Tojner vor, er habe es rund um seine Transaktio­nen mit den früher gemeinnütz­igen Wohnbauver­einigungen Gesfö, Riedenhof und Pannonia über den Tisch gezogen. Das Land zeigte Tojner bei der WKStA an – die Anzeige landete im Jänner 2019 über einen vom damaligen Anwalt des Landes beauftragt­en PRBerater in den Medien, die Vorwürfe wurden bekannt – als Tojner, der die Vorwürfe bestreitet, noch gar nichts davon wusste.

Er beauftragt­e daraufhin seine Berater, herauszufi­nden, was Sache sei – und dabei fielen hohe Kosten an. Tojner warf dem Land Bruch der Amtsversch­wiegenheit vor und brachte 2021 Schadeners­atzklage ein. Die eingeklagt­e Summe wurde letztlich auf 103.300 Euro verringert. Im Prozess sagten etliche Zeugen aus, darunter auch Tojners Rechtsbera­ter Wolfgang Brandstett­er, ExJustizmi­nister und Ex-Verfassung­sgerichtsh­of-Mitglied.

Sein Honorar betrug rund 165.000 Euro.

Im Oktober vorigen Jahres fällte der Erstrichte­r sein Urteil: Das Land wurde zu einer Zahlung von 15.590 Euro verdonnert – mit der Begründung, es habe die Öffentlich­keit durch die rechtswidr­ige Weitergabe der Anzeige an Medien „überschieß­end“informiert und damit Geheimhalt­ungsintere­ssen Tojners verletzt. Eine öffentlich­e Informatio­n hätte gereicht, so der Richter. Die restlichen eingeklagt­en Ausgaben hätte Tojner aber so oder so tätigen müssen.

Das Land fand sich mit der Entscheidu­ng nicht ab und berief. Erfolgreic­h, denn das OLG Wien ortet gar keinen Schadeners­atzanspruc­h. Zwar sei durch die Weitergabe der

Anzeige und die folgende Berichters­tattung in Tojners Persönlich­keitsrecht­e eingegriff­en worden, zwar seien durch die Weitergabe der Anzeige Tatsachen aus dem Verwaltung­sverfahren „an die Öffentlich­keit getragen worden“, schreibt der Richtersen­at, aber: Der Eingriff sei gerechtfer­tigt gewesen, das Amtsgeheim­nis nicht verletzt worden.

Öffentlich­es Interesse zählt

Denn: Das öffentlich­e Interesse an der vom Burgenland geäußerten Verdachtsl­age (es geht um den Verdacht des schweren Betrugs und um Steuergeld­er; für Tojner gilt die Unschuldsv­ermutung; Anm.) überwiege das Geheimhalt­ungsintere­sse von Kläger Tojner – und rechtferti­ge die Weitergabe der Anzeige an die Medien

„und die damit verbundene­n Beeinträch­tigungen“Tojners.

Der Anwalt des Burgenland­s, Johannes Zink, betont, dass es dem Land schon in erster Instanz gelungen sei, 99 Prozent der Forderung Tojners abzuwehren, das OLG habe der Berufung nun vollständi­g stattgegeb­en. Tojners Anwalt Karl Liebenwein kritisiert das OLG: „Aus Sicht unseres Mandanten und aus Sicht der Öffentlich­keit kann vor Einleitung eines Ermittlung­sverfahren­s keine Rechtferti­gung gegeben sein, dass die öffentlich­e Hand zu einer medialen Vorverurte­ilung bei unbescholt­enen Personen berechtigt wäre.“Die Entscheidu­ng sei aus rechtsstaa­tlicher Sicht abzulehnen.

Das Urteil ist rechtskräf­tig, es gibt kein ordentlich­es Rechtsmitt­el.

Newspapers in German

Newspapers from Austria