Wofür es noch kein Muster gibt
Die unŻãh´ngige Untersuchungskommission zur CŻusŻ Hypo Alpe A©riŻ wŻr eine politische Premiere. Kommissionsleiterin Irmgard Griss ãlickt für ©ie »Presse Żm SonntŻg« zurück un© erkl´rt, wŻrum sie ©iesen AuftrŻg Żngenommen hŻt.
Die unabhängige Untersuchungskommission zur transparenten Aufklärung der Vorkommnisse rund um die Hypo Group Alpe Adria war in jeder Hinsicht eine Premiere: politisch wie persönlich. Zum ersten Mal hat die Bundesregierung eine unabhängige Untersuchungskommission in einer Angelegenheit eingesetzt, in der in Petitionen und Aufrufen ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss gefordert worden war. Und auch für mich persönlich war es Neuland; als Richterin hatte ich – in erster Instanz, und das lag schon mehr als zwei Jahrzehnte zurück – zwar Sachverhalte aufzuklären, doch dafür gab und gibt es ein genau geregeltes Verfahren.
In Sachen Hypo war nur der Auftrag mehr oder weniger klar: eine zusammenhängende Darstellung zu liefern, die erklärte oder jedenfalls zu erklären versuchte, wie und weshalb die gewaltigen Belastungen für das Budget entstanden waren oder noch zu entstehen drohten. Die Zusammensetzung der Untersuchungskommission, ihre Vorgangsweise, ihre Arbeitsweise, auch ihre Verantwortung waren völlig unbestimmt; Vorgaben der Bundesregierung oder irgendein Regelwerk gab es dafür nicht.
Die Situation erinnerte mich an meine Zeit als Rechtspraktikantin. Ich war damals, vor mehr als 40 Jahren, einem Richter im Bezirksgericht meiner Heimatstadt zugeteilt, der zum ersten Mal eine Enteignungsentschädigung festzusetzen hatte. Ein Muster
Irmgard Griss
wurde im März 2014 vom damaligen Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) beauftragt, die Leitung der unabhängigen Untersuchungskommission zur Causa Hypo Alpe Adria zu übernehmen. Im Dezember 2014 legte die Kommission ihren Bericht vor.
2007
wurde Griss zur Präsidentin des Obersten Gerichtshofes ernannt. Diese Funktion übte sie bis zur Pensionierung 2011 aus. dafür gab es nicht, und der Richter riet mir, nach Graz zu fahren, um vielleicht im dortigen Bezirksgericht ein Muster zu erhalten. Ich bin nicht gefahren, denn ich dachte mir, es müsste doch möglich sein, den Beschluss auch ohne Muster zu entwerfen.
Ohne Muster ist man zwar stärker gefordert, aber auch freier. Und so konnte ich mir in der Hypo-Sache überlegen, wie viele und welche Mitglieder die Untersuchungskommission haben sollte, um Fachwissen und Ausgewogenheit zu garantieren, und ob und wie viele Assistenten wir brauchten. Gemeinsam haben wir dann überlegt, wie das Material beschafft und aufgearbeitet werden konnte, wie der Bericht gegliedert und veröffentlicht werden sollte.
Die SituŻtion erinnerte mich Żn meine Zeit Żls RechtsprŻktikŻntin.
Erwartungen waren gering. Das war natürlich kein Nachdenkprozess, der schnurstracks zu einem Ergebnis geführt hätte; es war ein Hin und Her, ein Für und Wider, ein Schritt vor und zwei Schritte zurück. Das gilt vor allem auch für die Überzeugung, oder besser Hoffnung, den Auftrag erfüllen zu können. Zwar waren die Erwartungen der öffentlichen (besser: veröffentlichten) Meinung denkbar gering und