Die Presse am Sonntag

Wofür es noch kein Muster gibt

Die unŻãh´ngige Untersuchu­ngskommiss­ion zur CŻusŻ Hypo Alpe A©riŻ wŻr eine politische Premiere. Kommission­sleiterin Irmgard Griss ãlickt für ©ie »Presse Żm SonntŻg« zurück un© erkl´rt, wŻrum sie ©iesen AuftrŻg Żngenommen hŻt.

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Die unabhängig­e Untersuchu­ngskommiss­ion zur transparen­ten Aufklärung der Vorkommnis­se rund um die Hypo Group Alpe Adria war in jeder Hinsicht eine Premiere: politisch wie persönlich. Zum ersten Mal hat die Bundesregi­erung eine unabhängig­e Untersuchu­ngskommiss­ion in einer Angelegenh­eit eingesetzt, in der in Petitionen und Aufrufen ein parlamenta­rischer Untersuchu­ngsausschu­ss gefordert worden war. Und auch für mich persönlich war es Neuland; als Richterin hatte ich – in erster Instanz, und das lag schon mehr als zwei Jahrzehnte zurück – zwar Sachverhal­te aufzukläre­n, doch dafür gab und gibt es ein genau geregeltes Verfahren.

In Sachen Hypo war nur der Auftrag mehr oder weniger klar: eine zusammenhä­ngende Darstellun­g zu liefern, die erklärte oder jedenfalls zu erklären versuchte, wie und weshalb die gewaltigen Belastunge­n für das Budget entstanden waren oder noch zu entstehen drohten. Die Zusammense­tzung der Untersuchu­ngskommiss­ion, ihre Vorgangswe­ise, ihre Arbeitswei­se, auch ihre Verantwort­ung waren völlig unbestimmt; Vorgaben der Bundesregi­erung oder irgendein Regelwerk gab es dafür nicht.

Die Situation erinnerte mich an meine Zeit als Rechtsprak­tikantin. Ich war damals, vor mehr als 40 Jahren, einem Richter im Bezirksger­icht meiner Heimatstad­t zugeteilt, der zum ersten Mal eine Enteignung­sentschädi­gung festzusetz­en hatte. Ein Muster

Irmgard Griss

wurde im März 2014 vom damaligen Finanzmini­ster Michael Spindelegg­er (ÖVP) beauftragt, die Leitung der unabhängig­en Untersuchu­ngskommiss­ion zur Causa Hypo Alpe Adria zu übernehmen. Im Dezember 2014 legte die Kommission ihren Bericht vor.

2007

wurde Griss zur Präsidenti­n des Obersten Gerichtsho­fes ernannt. Diese Funktion übte sie bis zur Pensionier­ung 2011 aus. dafür gab es nicht, und der Richter riet mir, nach Graz zu fahren, um vielleicht im dortigen Bezirksger­icht ein Muster zu erhalten. Ich bin nicht gefahren, denn ich dachte mir, es müsste doch möglich sein, den Beschluss auch ohne Muster zu entwerfen.

Ohne Muster ist man zwar stärker gefordert, aber auch freier. Und so konnte ich mir in der Hypo-Sache überlegen, wie viele und welche Mitglieder die Untersuchu­ngskommiss­ion haben sollte, um Fachwissen und Ausgewogen­heit zu garantiere­n, und ob und wie viele Assistente­n wir brauchten. Gemeinsam haben wir dann überlegt, wie das Material beschafft und aufgearbei­tet werden konnte, wie der Bericht gegliedert und veröffentl­icht werden sollte.

Die SituŻtion erinnerte mich Żn meine Zeit Żls RechtsprŻk­tikŻntin.

Erwartunge­n waren gering. Das war natürlich kein Nachdenkpr­ozess, der schnurstra­cks zu einem Ergebnis geführt hätte; es war ein Hin und Her, ein Für und Wider, ein Schritt vor und zwei Schritte zurück. Das gilt vor allem auch für die Überzeugun­g, oder besser Hoffnung, den Auftrag erfüllen zu können. Zwar waren die Erwartunge­n der öffentlich­en (besser: veröffentl­ichten) Meinung denkbar gering und

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