Paralleljustiz im Schatten des Rechtsstaats
Wenn Muslime aneinandergeraten, ist einer oft noch vor der Polizei da, um zwischen den Parteien zu vermitteln: der sogenannte Friedensrichter. Eskalationen werden meist vermieden, eine Bestrafung der Täter allerdings auch.
Es war eine nicht gerade alltägliche Szene, die sich am 22. Jänner dieses Jahres im Straflandesgericht Wien abspielte. Nachdem ein Prozess um eine blutige Auseinandersetzung zweier tschetschenischer Familien mit relativ milden Urteilen zu Ende gegangen war, versöhnten sich der 42-jährige Hauptangeklagte und sein 48-jähriger Kontrahent vor einem extra herbeigeholten Imam der Gefängnisseelsorge. Mit der Hand auf dem Koran versprach der Jüngere, Gewalttätigkeiten gegenüber der anderen Familie zu unterlassen. Danach gaben sich die beiden die Hand und umarmten sich. Zuvor wollte keiner der Angeklagten seine Verletzungen vor Gericht geltend machen.
Der Fall erinnert an ein Verfahren aus Berlin. Dort verletzte ein Mann einen anderen nach einem Streit mit einer Metallstange am Kopf. Das Opfer erstattete Anzeige, wollte sie später aber wieder zurückziehen. Das war aber angesichts der Schwere des Deliktes nicht möglich, weshalb es zu einem Prozess kam, in dem der Angeklagte angab, zum Zeitpunkt des Angriffs nicht am Tatort gewesen zu sein.
Der Kläger konnte seinerseits nicht mehr erklären, wie er zu der Verletzung gekommen war. Also kam es zu einem Freispruch. Zuvor hatte ein sogenannter Friedensrichter vermittelt – ein Phänomen, das in den vergangenen Jahren in ganz Europa zugenommen hat. Angelegenheiten unter sich zu regeln scheint in vielen türkisch und arabisch geprägten Milieus wichtiger zu sein, als die zuständigen Behörden heranzuziehen – sogar bei Straftaten. Ehepaare und Betrogene. Einer dieser Friedensrichter ist Yusuf Yilmaz, obwohl ihm die Bezeichnung Friedensvermittler lieber ist. Der 55-jährige Türke ohne juristische Ausbildung lebt seit 2001 in Innsbruck, betreibt in der Innenstadt sein eigenes Restaurant. Sein Alltag besteht aber auch darin, auf Hilfe suchende Anrufe zu warten. Mehrmals im Monat schaltet er sich in Streitereien ein, vermittelt zwischen Opfer und Täter. „Mein Gerechtigkeitsempfinden basiert auf dem muslimischen Glauben. Wer sich von mir helfen lassen will, vertraut meinem Urteil ganz und gar“, sagt Yilmaz. „Zu mir kommen Ehepaare, die sich scheiden las- sen wollen oder noch um ihre Ehe kämpfen, ebenso wie Leute, die von jemandem betrogen oder verletzt wurden und ihn nicht anzeigen wollen.“
Ob er auch sanktioniert wie ein echter Richter, hänge von der Situation ab. „Wenn es notwendig ist, mache ich auch das“, betont der 55-Jährige. „Aber nur, wenn ich überzeugt davon bin, dass ich damit helfen kann.“Einmal habe sich eine Frau an ihn gewandt, weil ihr Mann spielsüchtig gewesen sei. „Ich ging zu ihm, legte ihm einen Blankoscheck hin und wollte, dass er ihn unterschreibt.“Er habe ihm klargemacht, dass er erst gehen darf, wenn er unterschrieben hat. Zweck dieser Maßnahme: „Er sollte verstehen, wie unsinnig es ist, um Geld zu spielen, dass eine Sucht kein Ende kennt und er sich helfen lassen muss.“Der Mann habe seine Botschaft verstanden und sei schließlich mit professioneller Hilfe von der Spielsucht geheilt worden. Er könne
»Wenn alle Zeugen schweigen, wird der Sachverhalt für uns nicht aufzuklären sein.«
noch endlos viele Beispiele aufzählen. Von Konflikten wegen Körperverletzungen etwa, die er ohne Gerichtsverhandlung gelöst habe. Streitereien wegen Geld, die nach seiner Anweisung zu Ratenzahlungen beigelegt worden seien. Dass er mit seiner Vermittlung den Rechtsstaat aushöhlt, glaubt er nicht. „Die Konflikte werden ja friedlich aus der Welt geschafft. Und wenn ich einmal mit meinem Latein am Ende bin, ist der Gang zu den Behörden immer noch eine Möglichkeit.“
Eine Gefahr für den Rechtsstaat durch private Streitschlichtungen sieht auch Hansjörg Mayr von der Staatsanwaltschaft Innsbruck nicht. „Solange die Strafverfolgungsbehörden nicht in ihrer Arbeit behindert werden und niemand durch Drohungen oder Gewalt daran gehindert wird, sich auch an die staatlichen Behörden zu wenden“, sagt Mayr. Ihm sei bisher nicht bekannt, dass es durch das Eingreifen von Friedensrichtern zu Problemen bei der Strafverfolgung gekommen ist. „Sollten bei einer privaten Streitschlichtung Sanktionen verhängt werden, wäre das nur dann unproblematisch, wenn die- se von den Betroffenen freiwillig erfüllt werden würden“, so Mayr. Die Strafverfolgungsbehörden würden bei Straftaten jedenfalls auch gegen den Willen des Opfers aktiv werden. Aber: „Wenn das Opfer und alle Zeugen berechtigterweise die Aussage verweigern und auch sonst keine Beweise vorliegen, wird der Sachverhalt für uns nicht weiter aufzuklären sein.“
Die Tätigkeit eines Friedensrichters lässt sich laut dem deutschen Rechtswissenschaftler Fabian Wittreck von der Universität Münster „auch nicht einfach verbieten“. Wenn solche Streitschlichter in zivilrechtlichen Fällen tätig würden, sei das nach deutschem und wohl auch österreichischem Recht legal, sofern der Schlichter freiwillig eingeschaltet werde. Unproblematisch seien auch strafrechtliche Fälle, in denen ein Friedensrichter vor Einschaltung der Behörden tätig werde. „Erst wenn die Ermittler aktiv werden, steht der Vorwurf der Strafvereitelung im Raum“, erklärt Wittreck. „Auch bei Schwerstkriminalität ist der Versuch, solche Taten per Schlichtung ,in der Familie‘ zu regeln, verboten und strafbar.“ „Schutz der Glaubensfreiheit“. Religiöse Paralleljustiz könne im österreichischen Recht generell „den Schutz der Glaubensfreiheit“für sich reklamieren. Es gebe keine Gründe von Verfassungsrang, die ein „globales Verbot“von religiöser Schiedsgerichtsbarkeit rechtfertigten. Dennoch rät Wittreck davon ab, den Friedensrichtern von staatlicher Seite unaufgefordert Entgegenkommen zu zeigen. „Neuere Forschungen legen nahe, dass religiöse Gerichtsbarkeit die Kohäsion gerade von Gruppen mit Migrationshintergrund steigert, zugleich