Mit Ohrmarken und „Reisepass“
Rindermäster, Mutterkuhhalter und Milchbauern haben nicht nur im Stall oder auf der Weide viel zu tun, sondern auch im Büro beziehungsweise am Computer. Denn es geht um die Sicherheit und Nachvollziehbarkeit beim Fleisch. Und der Landwirt ist der Erste in der lückenlosen Kette der Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch.
Die ersten Daten müssen gleich nach der Geburt eines Kalbes erfasst werden: Innerhalb von sieben Tagen bekommt das Tier zwei gelbe Ohrmarken. Die Nummer auf diesen Marken muss gemeinsam mit dem Namen des Betriebes in die zentrale Rinderdatenbank der AMA gemeldet werden. Wird das Tier weiterverkauft, muss der Käufer dies ebenfalls in der Datenbank vermerken. Zudem führt jeder Bauer ein Stallbuch.
Das ist noch nicht alles: Ein Viehverkehrsschein begleitet das Tier wie ein Reisepass. Er handelt sich um einen Lieferschein, auf dem die Ohrmarkennummer, die Namen und Adressen der jeweiligen Verkäufer und Käufer verzeichnet sind. Überdies stehen darin für den Transport relevante Details, etwa der Zeitpunkt, an dem das Tier zuletzt gefüttert wurde. Damit der Weg des Fleisches auch auf allen weiteren Etappen – Schlachthof, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieb – transparent bleibt, gibt es strenge Kontrollen. Im Schlachthof wird die Schlachtnummer auf den Schlachtkörper aufgestempelt – auch zur Sicherheit bei einem eventuellen EDV-Ausfall. Entscheidend für den Konsumenten ist das Etikett auf der Ware im Handel: Darauf stehen alle wichtigen Verbraucherinformationen – Herkunft, Gewicht, Kategorie und Europ-Klassifizierung. Und auch, dass es sich um ein Produkt aus einem Qualitätsprogramm wie dem AMA-Gütesiegel handelt.