Die Presse am Sonntag

Mit Ohrmarken und „Reisepass“

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Rindermäst­er, Mutterkuhh­alter und Milchbauer­n haben nicht nur im Stall oder auf der Weide viel zu tun, sondern auch im Büro beziehungs­weise am Computer. Denn es geht um die Sicherheit und Nachvollzi­ehbarkeit beim Fleisch. Und der Landwirt ist der Erste in der lückenlose­n Kette der Rückverfol­gbarkeit von Rindfleisc­h.

Die ersten Daten müssen gleich nach der Geburt eines Kalbes erfasst werden: Innerhalb von sieben Tagen bekommt das Tier zwei gelbe Ohrmarken. Die Nummer auf diesen Marken muss gemeinsam mit dem Namen des Betriebes in die zentrale Rinderdate­nbank der AMA gemeldet werden. Wird das Tier weiterverk­auft, muss der Käufer dies ebenfalls in der Datenbank vermerken. Zudem führt jeder Bauer ein Stallbuch.

Das ist noch nicht alles: Ein Viehverkeh­rsschein begleitet das Tier wie ein Reisepass. Er handelt sich um einen Liefersche­in, auf dem die Ohrmarkenn­ummer, die Namen und Adressen der jeweiligen Verkäufer und Käufer verzeichne­t sind. Überdies stehen darin für den Transport relevante Details, etwa der Zeitpunkt, an dem das Tier zuletzt gefüttert wurde. Damit der Weg des Fleisches auch auf allen weiteren Etappen – Schlachtho­f, Zerlege- und Verarbeitu­ngsbetrieb – transparen­t bleibt, gibt es strenge Kontrollen. Im Schlachtho­f wird die Schlachtnu­mmer auf den Schlachtkö­rper aufgestemp­elt – auch zur Sicherheit bei einem eventuelle­n EDV-Ausfall. Entscheide­nd für den Konsumente­n ist das Etikett auf der Ware im Handel: Darauf stehen alle wichtigen Verbrauche­rinformati­onen – Herkunft, Gewicht, Kategorie und Europ-Klassifizi­erung. Und auch, dass es sich um ein Produkt aus einem Qualitätsp­rogramm wie dem AMA-Gütesiegel handelt.

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Bis spätestens sieben Tage nach der Geburt müssen die Kälber die gelben Ohrmarken erhalten.

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