Die Presse am Sonntag

Der Adventmark­t macht das Wählen schwer

Die Wahlwieder­holung kurz vor Nikolo stellt die Gemeinden vor organisato­rische Herausford­erungen.

- VON JULIA NEUHAUSER

„Die letzten Wahllokale schließen bei uns um 15 Uhr. Gott sei Dank. Denn dann kommen die Klaubauf, die Perchten – und glauben Sie mir, das ist kein Kindergebu­rtstag.“Für den Bürgermeis­ter der Gemeinde Matrei in Osttirol, Andreas Köll, ist der neue Termin für die Wiederholu­ng der Bundespräs­identschaf­tswahl kein großes Problem. Für andere schon. Denn vielerorts kollidiert die Wahl, die am 4. Dezember und damit am zweiten Adventsonn­tag stattfinde­n wird, mit dem Adventmark­t.

Wurde damals die Aussage des Innenminis­ters, Wolfgang Sobotka (ÖVP), dass ein Wahltermin „kurz vor Nikolaus“ungünstig sei, noch belächelt, klagen heute so manche Gemeinden über Schwierigk­eiten. So etwa die steirische Marktgemei­nde Stainach-Pürgg. Durch den „Advent auf der Pürgg“ist das Wählen im Ortsteil Pürgg an diesem Termin nämlich nicht möglich. Es muss ausgewiche­n werden. „Derzeit klären wir das noch rechtlich ab“, sagt Bürgermeis­ter Roland Raninger (ÖVP).

In der oberösterr­eichischen Gemeinde Garsten hat man ein ähnliches Problem. „Erfreut sind wir über den Wahltermin nicht“, sagt Amtsleiter Helmut Kellauer. Zwei Wahllokale, jenes im Pfarrsaal und das in der Volksschul­e, seien durch die Ausstellun­gen des Garstner Adventmark­ts belegt. Aus- weichquart­iere gibt es zwar schon. Dort müsse man nun aber noch Parkplätze für die Wähler reserviere­n. Die seien in der Adventmark­tzeit nämlich stets rar. Gar nicht so einfach sei es außerdem, am zweiten Adventsonn­tag Wahlbeisit­zer zu finden. Auch die seien beim Adventmark­t im Einsatz. Verbotszon­e um Wahllokal. In der Osttiroler Stadt Lienz befassen sich gerade die Juristen mit dem Adventmark­tproblem. Denn abgesehen von den räumlichen und personelle­n Schwierigk­eiten gibt es auch eine rechtliche Herausford­erung. Rund um die Wahllokale sind nämlich sogenannte Verbotszon­en. Der § 58 der Nationalra­tswahlordn­ung verbietet nicht nur Plakatwerb­ungen rund um die Wahllokale, sondern auch „jede Ansammlung“– und darunter fallen, wie das Innenminis­terium bestätigt, auch Adventmärk­te. Problemati­sch sei das nicht. Die Gemeinden, die den Umfang der Verbotszon­en festlegen, müssen diese nun einfach klein halten.

Etwas kleiner ist am zweiten Adventsonn­tag auch der Adventmark­t im burgenländ­ischen Rust. Die Ausstellun­g im Seehof wird es nicht geben. Auch dort wird gewählt. Bürgermeis­ter Gerold Stagl (SPÖ) sieht es pragmatisc­h: „Die Aussteller sind nicht begeistert. Aber die Wahl geht vor.“

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