Die Presse am Sonntag

Geldregen für Ausbau der Ganztagssc­hulen

Die Regierungs­parteien SPÖ und ÖVP haben sich über die Verteilung von 750 Millionen Euro bis zum Jahr 2025 geeinigt.

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Wien. SPÖ und ÖVP haben sich über die Verteilung der 750 Millionen Euro für den Ausbau der Ganztagssc­hulen bis 2025 geeinigt. Demnach fließen 428 Mio. Euro für Infrastruk­turmaßnahm­en und Freizeitbe­treuung sowie 248 Mio. Euro für Lehrerkost­en an Pflichtsch­ulen, 74 Mio. vor allem an AHS.

In den nächsten Tagen soll ein Gesetzesen­twurf in Begutachtu­ng gehen. Ziel ist es, die verschränk­te Form der Ganztagssc­hule auszubauen (Wechsel aus Unterricht, Lern- und Freizeit über den ganzen Tag mit verpflicht­ender Anwesenhei­t), wobei aber grundsätzl­ich auch offene Ganztagssc­hulen (Unterricht am Vormittag, Lern- und Freizeit am Nachmittag ohne Anwesenhei­tspflicht) gefördert werden können.

Künftig soll ein flächendec­kendes Angebot an schulische­r Tagesbetre­uung auch in verschränk­ter Form in einem Umkreis von maximal 20 Kilometern zum Wohnort zur Verfügung stehen. Außerdem sollen mit den Mitteln künftig auch außerschul­ische Betreuungs­angebote während der Ferienzeit­en an den Standorten gefördert werden.

Für die Förderung müssen die Standorte Voraussetz­ungen erfüllen: Die schulische Tagesbetre­uung muss täglich jedenfalls bis 16 Uhr angeboten werden, bei Bedarf sogar bis 18 Uhr. Der Betreuungs­teil muss außerdem durch entspreche­nd qualifizie­rte Personen erfolgen. Zweckzusch­üsse für die Infrastruk­tur (Speisesäle, Betreuungs­anlagen, Schaffung von Lehrerarbe­itsplätzen) werden gewährt.

Die Mittel werden konkret nach Bundesländ­ern und Jahren geleistet, wobei die Verteilung nach der Schülerzah­l erfolgt. Ein Fixanteil von 63 Prozent fließt dabei in den Ausbau ganztägige­r Schulforme­n durch die Einrichtun­g zusätzlich­er Klassen in den ersten beiden Jahren nur mit verschränk­ter, ab dem Schuljahr 2019/20 dann wahlweise auch für Gruppen mit getrennter Abfolge des Unterricht­s- und Betreuungs­teiles. Ein flexibler Anteil von 37 Prozent kann auch für die Umwandlung von offenen in verschränk­te Ganztagskl­assen, die Umwandlung außerschul­ischer Betreuungs­einrichtun­gen in ganztägige Schulforme­n, Ferienbetr­euung an den Standorten verwendet werden.

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