Mindestsicherung per Gesetz
Rechnungshofpräsidentin MŻrgit KrŻker schlägt ein Bundesgesetz vor, statt mit den Ländern über die Reform zu verhandeln.
Wien. Die Neos unterstützen den Vorschlag von Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker, um die Pattstellung rund um die Reform der Mindestsicherung zu lösen: eine bundesgesetzliche Regelung. Der Gesetzgeber müsste gar nicht den langen Verhandlungsweg mit den Ländern beschreiten, sagte Kraker der „Kleinen Zeitung“. „Er könnte ein Gesetz über die Grundsätze der Mindestsicherung erlassen, die Länder machen die Ausführungsgesetze.“Tatsächlich gibt die Verfassung dem Bund die Möglichkeit, die Grundsätze des „Armenwesens“gesetzlich zu regeln. Die heuer auslaufende Mindestsicherung beruht dagegen auf einem Bund-Länder-Ver- trag, auf dessen Verlängerung sich SPÖ und ÖVP bzw. Bund und Länder nicht einigen können. Wenn sich jedes Bundesland seine eigene Regelung zimmere, drohe im Sozialbereich eine Verdrängungspolitik, fürchten die Neos. Kürzungen. Inzwischen gibt es eine Kontroverse über die geplante Deckelung der Mindestsicherung in Niederösterreich: Laut Armutskonferenz würde das für mehr als 2900 Kinder Verschlechterungen bringen. Auch Familien von Kindern mit Behinderung seien betroffen, weil pflegenden Angehörigen Bezüge gekürzt werden könnten. Letzteres bestreitet die ÖVP Niederösterreich. bis zu zwei Millionen Nutzern, für die am Freitag eine Gedenknachricht eingeblendet wurde. Ein Sprecher räumte einen „schrecklichen Fehler“ein.