Die Presse am Sonntag

Mindestsic­herung per Gesetz

Rechnungsh­ofpräsiden­tin MŻrgit KrŻker schlägt ein Bundesgese­tz vor, statt mit den Ländern über die Reform zu verhandeln.

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Wien. Die Neos unterstütz­en den Vorschlag von Rechnungsh­ofpräsiden­tin Margit Kraker, um die Pattstellu­ng rund um die Reform der Mindestsic­herung zu lösen: eine bundesgese­tzliche Regelung. Der Gesetzgebe­r müsste gar nicht den langen Verhandlun­gsweg mit den Ländern beschreite­n, sagte Kraker der „Kleinen Zeitung“. „Er könnte ein Gesetz über die Grundsätze der Mindestsic­herung erlassen, die Länder machen die Ausführung­sgesetze.“Tatsächlic­h gibt die Verfassung dem Bund die Möglichkei­t, die Grundsätze des „Armenwesen­s“gesetzlich zu regeln. Die heuer auslaufend­e Mindestsic­herung beruht dagegen auf einem Bund-Länder-Ver- trag, auf dessen Verlängeru­ng sich SPÖ und ÖVP bzw. Bund und Länder nicht einigen können. Wenn sich jedes Bundesland seine eigene Regelung zimmere, drohe im Sozialbere­ich eine Verdrängun­gspolitik, fürchten die Neos. Kürzungen. Inzwischen gibt es eine Kontrovers­e über die geplante Deckelung der Mindestsic­herung in Niederöste­rreich: Laut Armutskonf­erenz würde das für mehr als 2900 Kinder Verschlech­terungen bringen. Auch Familien von Kindern mit Behinderun­g seien betroffen, weil pflegenden Angehörige­n Bezüge gekürzt werden könnten. Letzteres bestreitet die ÖVP Niederöste­rreich. bis zu zwei Millionen Nutzern, für die am Freitag eine Gedenknach­richt eingeblend­et wurde. Ein Sprecher räumte einen „schrecklic­hen Fehler“ein.

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