Verboten neugierige Puppe
Die sprechende Puppe Cayla wurde in Deutschland verboten, nachdem der VKI 2016 vor den möglichen Gefahren warnte, dass Gespräche ungesichert übertragen und die Daten auch an Drittanbieter weitergegeben werden könnten. Einem Gutachten zufolge lässt sich die Puppe als „verbotene Sendeanlage“einstufen, weswegen die Bundesnetzagentur ein Verkaufsverbot aussprach. In Österreich ist die Puppe weiterhin erhältlich, aber man sollte dem Beispiel folgen und die Puppe nicht kaufen.