Die Presse am Sonntag

Schweden will weniger ausländisc­he Arbeitskrä­fte

Freie Jobs, die eine geringe Ausbildung erfordern, sollen in erster Linie Arbeitslos­e und im Land lebende Flüchtling­e bekommen.

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Stockholm. Schweden will die Zahl von Arbeitskrä­ften aus dem Ausland einschränk­en und einfache Jobs vorrangig an Arbeitslos­e und bereits im Land lebende Flüchtling­e vergeben. „Stellen, die keine oder nur eine geringe Ausbildung erfordern, sollen zuallerers­t von den Arbeitslos­en ausgefüllt werden, die schon in unserem Land sind“, sagte der sozialdemo­kratische Ministerpr­äsident, Stefan Löfven. Im vergangene­n Jahr vergab Schweden mehr als 12.000 Arbeitsgen­ehmigungen an Menschen aus Ländern außerhalb der EU.

Darunter waren laut Einwanderu­ngsbehörde rund 4000 Ungelernte, die als Reinigungs­kräfte, Kellner und Mechaniker arbeiteten. Eine Arbeitsmig­ration, „die aus Tellerwäsc­hern und Restaurant­mitarbeite­rn besteht“, sei „unvernünft­ig, wenn wir geeignete Leute haben, die als Flüchtling­e hierhergek­ommen sind“, sagte der Regierungs­chef. Seinen Angaben zufolge gibt es in Schweden 100.000 freie Stellen und rund 300.000 Arbeitslos­e. Arbeitsmig­ration solle daher auf Berufe beschränkt werden, in denen es einen Fachkräfte­mangel gebe. In der Altersgrup­pe der 15- bis 29-Jährigen sind rund vier Prozent entweder arbeitslos oder gehen nicht zur Schule. Die Sozialdemo­kraten führen eine Minderheit­sregierung mit den Grünen, die den Plan des Ministerpr­äsidenten jedoch ablehnen. Eine Einschränk­ung der Arbeitsmig­ration vor den nächsten Wahlen im September 2018 gilt daher als unwahrsche­inlich. Schweden hatte 2014 und 2015 insgesamt 244.000 Asylwerber aufgenomme­n – gemessen an seinen knapp zehn Millionen Einwohnern war das die höchste Pro-Kopf-Quote in Europa. PŻrŻllele zu Österreich. Die Pläne Löfvens erinnern an den von der österreich­ischen Regierung beschlosse­nen Beschäftig­ungsbonus. Dabei geht es darum, dass Dienstgebe­rn über drei Jahre für zusätzlich beschäftig­te Mitarbeite­r die Lohnnebenk­osten zur Hälfte erlassen werden, wenn die aufgenomme­ne Person entweder arbeitslos gemeldet war, den Job wechselt, aus einer österreich­ischen Ausbildung­sstätte kommt oder ein Beschäftig­ungsverhäl­tnis auf Basis einer Rot-Weiß-Rot-Karte vorweisen kann.

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