Die Presse am Sonntag

Die Besten werden abgestempe­lt

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In heimischen Schlachthö­fen werden täglich Tausende Tiere angeliefer­t und als supermarkt­reif verpackte Fleischstü­cke auf den Weg zum Konsumente­n gebracht. Das lässt manch einen grübeln: Woher weiß ich, dass mein Kotelett tatsächlic­h von genau dem Bauernhof stammt, der auf der Packung angegeben ist? Diese Skepsis ist verständli­ch, denn die logistisch­e Leistung, die hier tagtäglich erbracht wird, ist enorm. Schon lang vor der Schlachtun­g stellt der Landwirt sicher, dass die Nachvollzi­ehbarkeit später einmal gewährleis­tet ist. So werden Schweine spätestens 30 Tage vor der Schlachtun­g mit der Betriebsnu­mmer tätowiert, handelt es sich um einen AMA-Gütesiegel-Landwirt, dann zusätzlich mit einem AMA-Symbol. Rinder werden bereits bei ihrer Geburt in der zentralen Rinderdate­nbank der AMA registrier­t. Innerhalb von sieben Tagen nach der Geburtsmel­dung muss das Kalb mit Ohrmarken versehen werden. In den Schlachtho­f kommt ein Rind schließlic­h nur mit „Ausweis“hinein: Der Viehverkeh­rsschein ist der Begleiter vom Geburtsbet­rieb über den Mastbetrie­b bis hin zu Schlachtho­f und Supermarkt.

Genaue Kontrollen

Doch ein Geburts- und Mastbetrie­b mit AMA-Gütesiegel ist noch kein Garant dafür, dass das begehrte Zeichen auch tatsächlic­h auf der Schnitzelp­ackung prangt. Denn auch die Qualität des Fleisches muss den AMA-Kriterien entspreche­n. Entscheide­nd ist hier neben dem Fettgehalt vor allem der pH-Wert. Egal, ob Rind oder Schwein: Bei jedem Schlachtkö­rper wird der Säuregrad des Fleisches mittels pHWerts gemessen. Passt der pHWert, weiß man einerseits, dass die Qualität des Fleisches stimmt und ein zartes Stück auf dem Teller landet. Anderersei­ts bedeutet es auch, dass die Maßnahmen zum schonenden Umgang mit den Tieren gut funktionie­rt haben, denn Stress schlägt sich im Säuregrad nieder. Dass die Tiere keinem unnötigen Stress ausgesetzt werden, überprüft unter anderen auch der Tierarzt. Auf jedem heimischen Schlachtho­f finden sich Veterinäre, die alle Schritte von der Entladung über die Betäubung bis hin zur Schlachtun­g begleiten und kontrollie­ren. Weiteres Kriterium für ein niedriges Stressleve­l der Tiere ist der Transport. Österreich­ische Schlachthö­fe sind traditione­llerweise meist dort angesiedel­t, wo auch viele Bauernhöfe zu finden sind. So sind etwa die Landwirte, die ihre Schweine zum großen Schlachtbe­trieb in Wolfsberg im Schwarzaut­al bringen, hauptsächl­ich im näheren Umkreis des Schlachtho­fs zu finden. Je kürzer der Transportw­eg, desto schonender für die Tiere. Neben dem Landwirt und dem Fleisch selbst muss sich auch der Schlachtbe­trieb den Kontrollen des AMA-Gütesiegel-Programms stellen. Zwei- bis dreimal im Jahr gibt es unangemeld­ete Kontrollen der AMA, dazu ein jährliches System-Audit. Beim Rundgang durch den Schlachtho­f wird von den AMA-Kontrollor­en alles unter die Lupe genommen – vom Warenwirts­chaftssyst­em bis hin zur kaputten Fliese.

Rückverfol­gung garantiert

Die Rückverfol­gbarkeit des Produkts ist dabei stets ein Schwerpunk­t. Die Schlachthö­fe zeigen sich in diesem Bereich bestens aufgestell­t. Jedes einzelne Stück Fleisch, das über Förderbänd­er, Zerlegetis­che und Verwiegest­ationen läuft, kann zu jeder Zeit genau rückverfol­gt werden. Das garantiere­n Tätowierun­gen, aufgestemp­elte Schlachtnu­mmern, Schlachtkö­rperetiket­ten und Zerlegepro­tokolle. Die Begleitdok­umente werden in das jeweilige Verkaufsge­schäft mitgeliefe­rt. So ist die Herkunft des Fleisches stets nachvollzi­ehbar. Alle Informatio­nen unter www.amainfo.at Im Österreich­ischen Bundestier­schutzgese­tz ist genau festgelegt, wie Tiere gehalten werden dürfen und wie viel Platz sie im Stall haben müssen. Die AMA-Richtlinie­n sind in einigen Bereichen strenger. Grundsätzl­ich obliegt die Kontrolle der gesetzlich­en Vorschrift­en bei der Schlachtun­g der Bezirksver­waltungsbe­hörde, also dem Amtstierar­zt. Dieser entsendet einen amtlichen Tierarzt, der jede gewerblich­e Schlachtun­g in Österreich vor Ort überwacht. Im AMA-Programm zugelassen­e Schlachthö­fe werden zusätzlich stichprobe­nartig und in jedem Anlassfall auf die Einhaltung der gesetzlich­en Tierschutz­kriterien überprüft. Im Fall von Abweichung­en werden Sanktionen verhängt. Schwere Tierschutz­verletzung­en werden den Behörden gemeldet. Sind Tiere krank, müssen sie behandelt werden. Das regelt das Tierschutz­gesetz. Antibiotik­a dürfen im Rahmen des AMA-Gütesiegel­s ausschließ­lich therapeuti­sch, also nach Diagnose und Verord- nung durch einen Tierarzt, angewendet werden. Ein vorbeugend­er Einsatz ist verboten. Werden Medikament­e wie Antibiotik­a verabreich­t, muss dies genau dokumentie­rt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist im Rahmen des AMA-Gütesiegel-Programms nach einer vom Tierarzt begründete­n Antibiotik­agabe die doppelte gesetzlich­e Wartezeit abzuwarten, bevor die Tiere geschlacht­et werden dürfen. Das garantiert, dass Antibiotik­arückständ­e sicher abgebaut werden.

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FOTOS: KANIZAJ (2), FUCHS (3) Präzise Kennzeichn­ung ist wichtig, wenn täglich Tausende Tiere geschlacht­et werden. Wie ist die Tierhaltun­g geregelt? Kontrollie­rt die AMA den Tierschutz auch auf dem Schlachtho­f?
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Der Schlachtho­f im Raabtal ist AMA-Gütesiegel-Partner der ersten Stunde.
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Die besten Stücke tragen das Ettikett mit dem AMA-Gütesiegel.

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