Maschinenraum
VOLLE KRAFT VORAUS DURCH DIE TECHNIKWELT
Früher habe ich mich noch gewundert. Etwa darüber, dass man, wenn man am Flughafen in Schwechat ein Taxi bestieg, um nach Wien zu gelangen, auch für die Rückfahrt des Fahrzeugs löhnen musste. Das galt ebenso für die umgekehrte Strecke zum Flughafen: Wiener Taxler durften am in Niederösterreich gelegenen Großstadt-Airport keine Fahrgäste aufnehmen. Und waren somit gezwungen, eine Leerfahrt zu machen. Bezahlen durfte diese eigenwillige Regelung der staunende Lohndroschkennutzer.
Als solcher bin ich dann glatt einmal beim Fachverband der Taxibetreiber vorstellig geworden. Mit der simplen Frage, was das denn solle. Denn es ergebe ja nicht nur ökonomisch keinen Sinn, sondern auch ökologisch. Und überhaupt. Ja, seufzte mein Gegenüber. Er sehe das genauso. Aber der Gesetzgeber schreibe dies so vor. Auf Empfehlung der Wirtschaftskammer. Und überhaupt: Wir seien in Österreich. Da komme man mit Vernunft und ohne Lobby nicht weiter. Nun haben sich die Zeiten geändert. So weit ich weiß, müssen zumindest die Fahrgäste – wohl generellem Preisdruck geschuldet – nicht mehr diese Landesfürstentaxe bezahlen. Freilich umgehen auch die Fahrer jeglichen bürokratischen Unsinn laufend (immer unter Gefahr, von üblen Kollegen angezeigt zu werden). Aber ganz scheint man noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen zu sein.
Warum? Man werfe einen Blick in den aktuellen Entwurf einer städtischen Verordnung zur Neuregelung der Rahmenbedingungen des Fahrdienstvermittlers Uber. Ja, das ist der Gottseibeiuns des traditionellen Taxigewerbes! Nun will ich hier keine Diskussion anzet- teln, ob dieser Dienst die strahlende Zukunft des Gewerbes repräsentiert (eher nicht, weil ja selbstfahrende Autos bald gar keine Chauffeure mehr benötigen) oder doch ein glanzlackiertes trojanisches Pferd neoliberaler Disruptionsglückseligkeit ist. Was aber gar nicht geht, ist die Wiederkehr jener absurden Regelungen von vorgestern unter dem Deckmantel allgemeiner Branchen- und Menschenfreundlichkeit. Da soll doch glatt für Uber-Fahrer dieselbe Rückkehrpflicht zur Betriebsstätte gelten wie für Lenker herkömmlicher Taxis. Statt sie für beide aufzuheben. Immerhin sollen die genauen Mindestmaße für Taxischilder fallen. Dass prinzipiell hierzulande nur noch der Rückwärtsgang eingelegt werden darf, ist dagegen ein übles defätistisches Gerücht.