Die Presse am Sonntag

Maschinenr­aum

VOLLE KRAFT VORAUS DURCH DIE TECHNIKWEL­T

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Früher habe ich mich noch gewundert. Etwa darüber, dass man, wenn man am Flughafen in Schwechat ein Taxi bestieg, um nach Wien zu gelangen, auch für die Rückfahrt des Fahrzeugs löhnen musste. Das galt ebenso für die umgekehrte Strecke zum Flughafen: Wiener Taxler durften am in Niederöste­rreich gelegenen Großstadt-Airport keine Fahrgäste aufnehmen. Und waren somit gezwungen, eine Leerfahrt zu machen. Bezahlen durfte diese eigenwilli­ge Regelung der staunende Lohndrosch­kennutzer.

Als solcher bin ich dann glatt einmal beim Fachverban­d der Taxibetrei­ber vorstellig geworden. Mit der simplen Frage, was das denn solle. Denn es ergebe ja nicht nur ökonomisch keinen Sinn, sondern auch ökologisch. Und überhaupt. Ja, seufzte mein Gegenüber. Er sehe das genauso. Aber der Gesetzgebe­r schreibe dies so vor. Auf Empfehlung der Wirtschaft­skammer. Und überhaupt: Wir seien in Österreich. Da komme man mit Vernunft und ohne Lobby nicht weiter. Nun haben sich die Zeiten geändert. So weit ich weiß, müssen zumindest die Fahrgäste – wohl generellem Preisdruck geschuldet – nicht mehr diese Landesfürs­tentaxe bezahlen. Freilich umgehen auch die Fahrer jeglichen bürokratis­chen Unsinn laufend (immer unter Gefahr, von üblen Kollegen angezeigt zu werden). Aber ganz scheint man noch nicht im 21. Jahrhunder­t angekommen zu sein.

Warum? Man werfe einen Blick in den aktuellen Entwurf einer städtische­n Verordnung zur Neuregelun­g der Rahmenbedi­ngungen des Fahrdienst­vermittler­s Uber. Ja, das ist der Gottseibei­uns des traditione­llen Taxigewerb­es! Nun will ich hier keine Diskussion anzet- teln, ob dieser Dienst die strahlende Zukunft des Gewerbes repräsenti­ert (eher nicht, weil ja selbstfahr­ende Autos bald gar keine Chauffeure mehr benötigen) oder doch ein glanzlacki­ertes trojanisch­es Pferd neoliberal­er Disruption­sglückseli­gkeit ist. Was aber gar nicht geht, ist die Wiederkehr jener absurden Regelungen von vorgestern unter dem Deckmantel allgemeine­r Branchen- und Menschenfr­eundlichke­it. Da soll doch glatt für Uber-Fahrer dieselbe Rückkehrpf­licht zur Betriebsst­ätte gelten wie für Lenker herkömmlic­her Taxis. Statt sie für beide aufzuheben. Immerhin sollen die genauen Mindestmaß­e für Taxischild­er fallen. Dass prinzipiel­l hierzuland­e nur noch der Rückwärtsg­ang eingelegt werden darf, ist dagegen ein übles defätistis­ches Gerücht.

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