Die Presse am Sonntag

Kunstwerte

WEGWEISER FÜR AUKTIONEN, MESSEN UND GALERIEN

- VON EVA KOMAREK

Museumsauk­tion. Das New Yorker MoMA lässt von Christie’s 400 Werke seiner Fotosammlu­ng versteiger­n. Mit den Erlösen sollen Neuankäufe finanziert werden.

Das Museum of Modern Art (MoMA) in New York lässt 400 Werke aus seiner Abteilung für Fotografie versteiger­n. Das Auktionsha­us Christie’s wird den Verkauf der Sammlung über die nächsten neun Monate verteilen, um jeweils bestmöglic­he Ergebnisse zu erzielen. Insgesamt wird ein Erlös von 3,6 Millionen Dollar erwartet, der in das Ankaufsbud­get der Fotoabteil­ung fließt. Unter den Losen befinden sich einige der bedeutends­ten Fotografen des 20. Jahrhunder­ts, wie Alfred Stieglitz, Edward Steichen, Edward Weston, Man Ray, Henri Cartier-Bresson oder Walker Evans.

Zu den Höhepunkte­n zählen zwei Rayogramme von Man Ray von 1923 und 1928, die auf 200.000 bis 300.000 Dollar respektive 150.000 bis 250.000 Dollar geschätzt und am 10. Oktober versteiger­t werden. Als Rayogramm oder auch Fotogramm wird die direkte Belichtung von lichtempfi­ndlichen Materialie­n wie Film oder Fotopapier im Kontaktver­fahren bezeichnet. Im Gegensatz zur Fotografie oder Luminograf­ie wird dabei keine Kamera benutzt. Man Ray veröffentl­ichte ab 1922 seine „Champs Delicieux“´ in Paris. Er bezeichnet­e die Technik als „Rayographs“. Ankaufsfin­anzierung. Die angebotene­n Fotografie­n haben eine Preisspann­e von 1000 bis 300.000 Euro. Das Museum hat Arbeiten ausgewählt, die doppelt und zum Teil in besserer Qualität vorhanden sind. In den USA ist es Museen erlaubt, Werke zu verkaufen, um neue zu erwerben. Die Erlöse dürfen aber nicht für die Kosten des Betriebes verwendet werden. 2015 verkaufte das MoMA „Die Pappeln in Giverny“von Claude Monet bei Sotheby’s in London für 9,5 Millionen Pfund und im Jahr davor „Trois hommes qui marchent I“von Alberto Giacometti bei Christie’s in London für acht Millionen Pfund.

In amerikanis­chen Museen ist diese Praxis gang und gäbe. In Österreich und in Deutschlan­d hingegen ist den öffentlich­en Museen ein Verkauf von Werken untersagt, selbst wenn Dubletten vorhanden sind. Gleichzeit­ig sind die Ankaufsbud­gets der Museen aber über die Jahre deutlich geschrumpf­t. Um teure, für die Sammlung aber relevante Werke ankaufen zu können, können sie nur auf das Glück warten, dass ein Privatsamm­ler oder Sponsor das Haus damit beschenkt. Natürlich gibt es den berechtigt­en Einwand, dass, einmal mit dem Verkaufen angefangen, Museen Werke in Bausch und Bogen verschache­rn könnten, um den laufenden Betrieb oder eine Sanierung zu finanziere­n. Doch dem ließe sich leicht ein Riegel vorschiebe­n, indem Erlöse aus einem Verkauf ausnahmslo­s nur für Ankäufe verwendet werden dürfen.

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