Agnes Hussleins offene Rechnungen
Die Belvedere-Direktion will Regresszahlungen von Ex-Chefin Agnes Husslein im sechsstelligen Bereich. Ihr werden zweifelhafte Kunstkäufe vorgeworfen.
Ein ehrenhafter Abgang sieht anders aus. Agnes Husslein musste Ende vergangenen Jahres nach zehn Jahren als Chefin des Belvedere gehen. Verstöße gegen Compliance-Regeln wurden ihr zum Verhängnis – sie wurde in ihrem Amt nicht verlängert und der damals recht frisch ernannte Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ) bestellte Stella Rollig zur neuen Direktorin. Husslein selbst sprach damals von einer Intrige.
Seit Februar hat Husslein nun einen neuen Job, sie ist im Vorstand der Leopold-Museum-Privatstiftung – aber noch immer gibt es offene Rechnungen mit dem Belvedere. Denn die Direktion will von Husslein Geld sehen: und zwar im sechsstelligen Bereich. Forderungen. Die Regressforderungen sind in mehreren Schreiben, die der „Presse am Sonntag“vorliegen, detailliert aufgelistet. So soll Husslein etwa 24.154,90 Euro nachzahlen, weil sie Dienstauto wie Chauffeur – unerlaubt – auch privat genutzt haben soll und darum nun Steuernachzahlungen fällig werden. Weiters wirft die Direktion Husslein zweifelhafte Kunstankäufe vor. So soll sie um 100.000 Euro ein Bild gekauft haben, das dann aber nie geliefert wurde. „Als eine Ihrer letzten Amtshandlungen haben Sie die Bezahlung von 100.000 Euro veranlasst, obwohl die Lieferung immer noch ausstand“, heißt es in dem Schreiben von Wolfgang Bergmann, dem wirtschaftlichen Geschäftsführer des Belvedere.
Das Haus versuche den Kauf (bisher ohne Erfolg) rückgängig zu machen: Im Falle einer Undurchsetzbarkeit der Rückzahlung will „das Belve- dere eine Ersatzzahlung dieser in grob fahrlässiger Weise veranlassten Überweisung einfordern“. Also 100.000 Euro. Rückzahlungen behalte man sich auch vor, weil Husslein weitere Bilderkäufe ohne die nötige Zustimmung des Kuratoriums getätigt haben soll.
Verfehlungen werden Husslein auch rund um die Ausstellung des Künstlers Ai Wei Wei im Sommer 2016 vorgeworfen. Laut dem Schreiben soll ein Werk durch grob fahrlässige Behandlung zu Schaden gekommen sein – und das obwohl Probleme mit der Statik vorher bekannt waren. Nicht zuletzt deswegen gibt es Schwierigkeiten bei der Rückführung nach China, die Werke hängen in Österreich fest. Dafür fallen ebenso Kosten wie für die Repa- ratur (rund 11.000 Euro) an – die das Belvedere nun von Husslein regressieren möchte.
Und dann wären da noch die Vorwürfe rund um das Cafe´ B-Lounge beim Unteren Belvedere, das Husslein in Betrieb gehen ließ, obwohl die nötigen Genehmigungen ebenso gefehlt
Das Haus will sich für nicht genehmigte Kunstkäufe Geld von Husslein holen. Husslein wehrt sich gegen die Vorwürfe: »Sie entbehren jeder sachlichen Grundlage.«
haben sollen wie Fluchtwege. Das Belvedere hat das Cafe´ mittlerweile geschlossen, um drohende Strafen und eine Betriebssperre zu vermeiden. Allerdings hat das Kosten von 70.000 Euro verursacht – die sich das Belvedere nun zurückholen will. Laufende Verhandlungen. Im Belvedere selbst bestätigt man den Briefwechsel, wolle sich aber aufgrund laufender Verhandlungen nicht weiter dazu äußern. Man strebe eine außergerichtliche Einigung an, hieß es.
Auch Husslein selbst zeigte sich auf „Presse am Sonntag“-Anfrage deswegen eher wortkarg. In einer schriftlichen Stellungnahme schreibt sie: „Die von Ihnen angesprochenen Punkte sind mir natürlich bekannt, wie Sie sich vorstellen können, sehe ich den Sachverhalt allerdings radikal anders. Sie entbehren jeder sachlichen Grundlage.“Hussleins Meinung nach seien die Regressforderungen nur aufgestellt worden, um die ihr zustehenden Prämienzahlungen für 2015 und 2016 zurückhalten zu können. Denn nicht nur das Belvedere fordert nun Geld von Husslein – sondern diese vice versa auch von ihrem Ex-Arbeitgeber.