Die Verteidiger: Prominent, aber unzufrieden
Bei einer so großen – nämlich 15-köpfigen – Angeklagtengruppe haben Anwälte Hochkonjunktur. So dürften am Dienstag um die zwei Dutzend Verteidiger zum Prozessauftakt kommen. Denn gerade bei großen Wirtschaftsstrafsachen zeigt sich, dass so mancher Angeklagter von zwei oder gar drei Anwälten flankiert wird.
Bestes Beispiel: Karl-Heinz Grasser. Der Hauptangeklagte wird von dem mitunter launig-polternd auftretenden, auch aus diversen Society-Formaten bekannten Verteidiger Manfred Ainedter vertreten. Nicht nur von diesem. Auch der in früheren Korruptionsprozessen als Rechtsvertreter der Telekom Austria bekannt gewordene Wiener Anwalt Norbert Wess steigt für den Exminister in den Ring.
Die enge Zusammenarbeit der beiden miteinander befreundeten Topjuristen trug zuletzt Früchte: Das Duo präsentierte den Medien ein dickes Gutachten eines weiteren, nämlich eines Kölner Anwalts. Thema des Papiers: die mediale Vorverurteilung der Herren Grasser, Ernst Karl Plech und Walter Meischberger.
Wenig später baten Ainedter und Wess gemeinsam zu einem Medientermin, bei dem sie ihre ausgewachsene Gegenäußerung zur Anklage überreichten (Anklage: 825 Seiten, Gegenschrift: 617 Seiten). Und auch ihrer tiefen Unzufriedenheit über die neue Sitzordnung im Großen Schwurgerichtssaal Ausdruck verliehen.
Tatsächlich: Speziell für diese Verhandlung wurde alles so angeordnet, dass die Verteidiger hinter den Mandanten sitzen. Das heißt: Wenn die Anwälte ihren – freilich immer zur Richterin gekehrten – Schützlingen Fragen stellen, sitzen diese mit dem Rücken zu ihnen.
Was Ainedter und Wess – verständlicherweise – noch stört: Der Richtersenat und auch die Staatsanwälte sitzen erhöht, blicken also auf die Verdächti- gen herab, während die Verteidiger ebenfalls auf dieser unteren Ebene sitzen müssen. Dieses Schicksal teilen beim Buwog-Prozess beispielsweise diese Anwälte: Jörg Zarbl für Walter Meischberger, Michael Rohregger für Plech, Leonhard Kregcjk für den Lobbyisten Peter Hochegger, Otto Dietrich für Ex-Immofinanz-Boss Karl Petrikovics oder etwa der scharfzüngige, gern maßgeschneiderte bunte Anzüge tragende Michael Dohr für den Zehntangeklagten W.
Inhaltlich ist die Haltung der gut aufgestellten Verteidigerphalanx leicht erklärt: Kein einziger ihrer Klienten hat sich bisher schuldig bekannt. Das dürfte auch so bleiben. Die Hoffnung der Korruptionsstaatsanwälte, dass eventuell einer der „kleinen“, untergeordneten Angeklagten unter dem Druck des Vorverfahrens „umfallen“könnte und damit andere belastet, hat sich bisher nicht einmal ansatzweise erfüllt. (m. s.)