Die Presse am Sonntag

Hohe Hürde für Volksabsti­mmungen

900.000 Unterschri­ften sin© für eine verpflicht­en©e VolksŻãsti­mmung notwen©ig. Diese Neuregelun­g giãt es Żãer erst frühestens in fünf JŻhren. Un©: Üãer einen EU-Austritt ©Żrf gŻr nicht Żãgestimmt wer©en.

- VON MARTIN FRITZL

Sowohl FPÖ als auch ÖVP haben im Wahlkampf angekündig­t, die direkte Demokratie ausbauen zu wollen. Doch das Koalitions­abkommen sieht nur sehr eingeschrä­nkt Möglichkei­ten für Volksabsti­mmungen vor – und die auch frühestens in der nächsten Legislatur­periode. Die FPÖ war mit dem Vorschlag angetreten, dass ein Volksbegeh­ren von vier Prozent der Wahlberech­tigten (derzeit 256.000) unterstütz­t werden muss, damit darüber verpflicht­end eine Volksabsti­mmung abgehalten werden muss. Die ÖVP wollte die Latte auf zehn Prozent (640.000) legen.

Herausgeko­mmen ist bei den Verhandlun­gen nicht etwa ein Mittelwert als Kompromiss, sondern die Summe der beiden Vorschläge: 900.000 Unterstütz­er, also rund 14 Prozent der Wahlberech­tigten, sollen für eine Volksabsti­mmung notwendig sein.

Aber auch das wird nicht sofort in Kraft treten. Schwarz-Blau will als ersten Schritt die Volksbegeh­ren weiterentw­ickeln: 100.000 Wahlberech­tigte sollen notwendig sein, um eine echte Gesetzesin­itiative starten zu können. Diese wird dann im Parlament in eigenen Sitzungen in Ausschuss und Plenum behandelt, wobei der Initiator des Volksbegeh­rens ein Rederecht erhält. Dieses Modell soll rasch eingeführt und nach drei Jahren evaluiert werden. Für das Jahr 2022 – also erst zum Ende der Legislatur­periode – ist die Einführung der verpflicht­enden Volksabsti­mmung vorgesehen. Sollte die Regierung dafür keine Verfassung­smehrheit zustande bringen, will sie eine Volksbefra­gung dazu abhalten. Verfassung­sgerichtsh­of prüft vorab. Geplant ist jedenfalls: Wenn ein Volksbegeh­ren von mindestens 900.000 Wahlberech­tigten unterstütz­t und binnen eines Jahres vom Parlament nicht umgesetzt wird, gibt es dazu verpflicht­end eine Volksabsti­mmung. Vorher tritt aber noch der Verfassung­sgerichtsh­of auf den Plan: Er muss prüfen, ob das Volksbegeh­ren im Widerspruc­h zu grund-, völker- und europarech­tlichen Verpflicht­ungen steht. Und es gibt Themen, die von vorneherei­n ausgenomme­n sind: Über die Mitgliedsc­haft Österreich­s in der Europäisch­en Union und in anderen internatio­nalen Organisati­onen darf nicht abgestimmt werden. In dem Punkt hat sich also die ÖVP voll durchgeset­zt: Die FPÖ hatte eine „Öxit“-Abstimmung nicht prinzipiel­l ausschließ­en wollen.

Eine Anleihe an die Regelung in der Schweiz haben sich die Verhandler Vorabkontr­olle durch den VfGH mit einer weiteren Bestimmung genommen: Der Nationalra­t kann einen Gegenvorsc­hlag zur Abstimmung einbringen. Damit die Volksabsti­mmung Gültigkeit erhält, muss ein Drittel der Wahlberech­tigten teilnehmen. Die hohe Hürde von 900.000 Unterstütz­ungserklär­ungen muss nicht auf Dauer bleiben, heißt es im Regierungs­abkommen: Sollte sich das Instrument bewähren, könnte diese Anzahl schrittwei­se gesenkt werden. Neue Regeln für Briefwahl. Nicht erst seit der Bundespräs­identenwah­l ist der FPÖ die Briefwahl ein Dorn im Auge. Sie hätte das Instrument gerne auf Auslandsös­terreich eingeschrä­nkt gehabt. Dazu wird es nicht kommen, wohl aber wird es neue Regelungen geben: Beantragun­g, Ausstellen einer Briefwahlk­arte und die Stimmabgab­e soll künftig am Gemeindeam­t in einem Schritt möglich sein. Die Mitnahme der Briefwahlk­arten und deren Retournier­ung mit der Post soll zwar weiterhin möglich, aber aufgrund des verbessert­en Bürgerserv­ices nicht mehr notwendig sein. Ausgezählt sollen die Briefwahls­timmen künftig schon am Wahlabend und nicht am Montag danach werden. Damit wird das Endergebni­s auch schon am Wahlabend vorliegen.

Justizmini­ster Josef Moser wird in der Regierung auch für sein Lieblingst­hema, die Verwaltung­sreform zuständig sein. Das Regierungs­programm sieht da eher allgemeine Richtlinie­n vor und noch wenig Konkretes. Die Aufgabenve­rteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es da. Bei einer Neuregelun­g müsse das Prinzip der Subsidiari­tät im Vordergrun­d stehen: Die Aufgaben sollen von jener Gebietskör­perschaft wahrgenomm­en werden,

Für RŻuchen, Trinken soll es ãun©esweit ein einheitlic­hes Min©estŻlter geãen.

die optimale Regelungen für die Bürger sicherstel­lt. Konkret sollen bautechnis­che Regelungen vereinheit­licht werden. Auch der Jugendschu­tz, der derzeit in jedem Bundesland unterschie­dlich gehandhabt wird, soll künftig einheitlic­he Regelungen aufweisen – etwa beim Mindestalt­er für den Konsum von Tabak und Alkohol. Abgeschaff­t werden sollen gegenseiti­ge Blockademö­glichkeite­n von Bund und Ländern, etwa bei der Änderung von Bezirksund Gerichtssp­rengeln.

Newspapers in German

Newspapers from Austria