Ultimatum für eine Reform der Kammern
Um eine Entbürokratisierung zu erreichen, sollen sich die Kammern neu aufstellen. Der »Wiener Zeitung« droht das Aus.
Lass keine Krise ungenutzt, lautet ein Grundsatz aus der Finanzwelt. Man soll aber auch keinen Konjunkturaufschwung ungenutzt lassen, meint die Regierung, und spricht in ihrem Arbeitsprogramm davon, den „konjunkturellen Rückenwind zu Beginn der Legislaturperiode zu nutzen, um strukturelle Reformen umzusetzen“. Ziel sei es, einen „schlanken und effizienten Staat“zu realisieren.
An erster Stelle kommen hier die Kammern. Zwar bleibt die Pflichtmitgliedschaft, deren Abschaffung die FPÖ im Wahlkampf gefordert hatte. Aber Wirtschafts- und Arbeiterkammer sowie andere Interessenvertretungen müssen sich reformieren. Die Regierung setzt dafür ein Ultimatum.
„Die Bundesregierung wird an die gesetzlichen Interessenvertretungen herantreten und diese einladen, bis zum 30. Juni 2018 entsprechende Reformprogramme vorzulegen“, heißt es im 180 Seiten umfassenden Regierungsprogramm namens „Zusammen – Für unser Österreich“. Ziel müsse es sein, dass „zukünftige Leistungserbringungen zu einem erhöhten Nutzen bei gleichzeitiger finanzieller Entlastung der Mitglieder führen“.
Daran schließt eine recht unverhohlene Drohung an: „Erscheinen die vorgeschlagenen Maßnahmen zu wenig weitgehend bzw. nicht ausreichend zielorientiert, behält sich die Bundesregierung vor, gesetzliche Maßnahmen dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen.“ Aus für „Wiener Zeitung“? Ein breites Kapitel widmet sich generell dem Wirtschaftsstandort und der Entbürokratisierung. „Unternehmen brauchen Freiheit und Planbarkeit, um sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren zu können“, schreiben die ÖVP-FPÖ-Vertreter. Gesetzesflut und Überregulierung würden der Wirtschaft „erhebliche Kosten“verursachen. Man wolle Bürokratie reduzieren, um „unternehmerisches Engagement auf allen Ebenen“zu unterstützen. Dafür soll es sogar einen „bundesweiten Wettbewerb zur Identifikation und Abschaffung sinnloser Regulierungen geben“.
Als einen Schritt sieht man die Streichung der Pflichtveröffentlichung in der „Wiener Zeitung“an. Das würde ein Ende für die Republikszeitung bedeuten, die sich derzeit vor allem mit der Veröffentlichung unter anderem der Firmenbilanzen finanziert.
Zur Verwaltungsvereinfachung gehören für die neue Regierung auch Neuregelungen bei der Arbeitszeit, die bereits für heftige Debatten gesorgt haben. Es soll eine Anhebung der täglichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf zwölf Stunden sowie der wöchentlichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 60 Stunden geben. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit dürfe aber wie bisher 48 Stunden nicht überschreiten. Vier Mal im Jahr solle es eine Ausnahmemöglichkeit von der Wochenendund Feiertagsruhe auf Betriebsebene geben. Betriebe sollen generell im Einvernehmen mit dem Betriebsrat beziehungsweise – wenn es diesen nicht gibt – direkt mit dem Arbeitnehmer mehr Möglichkeiten zur Gestaltung ihrer Arbeitsverhältnisse erhalten.
Als Schritt zur Entbürokratisierung ist die Zusammenlegung verschiedener Behörden geplant. So sollen die Prüfer der Finanzämter und der Ge- bietskrankenkasse künftig einem Amt unterstehen. In einem zweiten Schritt soll auch die gesamte Einhebung aller lohnabhängigen Abgaben ebenfalls bei der Finanzverwaltung erfolgen.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird neu aufgestellt, ein Standortanwalt soll bei einem Projekt die Gewichtung von öffentlichen Interessen für und gegen ein Projekt vornehmen. Doppelbudget 2018/2019. Für das kommende Jahr ist „als wichtigste Aufgabe“ein Doppelbudget geplant (2018/2019). In allen Ministerien soll es eine Kürzung der Verwaltungskosten um fünf Prozent geben – „ohne dass es zu Leistungskürzungen kommt“. Die Förderungen der Ministerien sollen um 190 Millionen Euro zurückgefahren werden. Bei den Mietkosten will man durch Hinterfragen „etwa 50 Millionen Euro“einsparen.
Umsetzen will man nun endgültig eine Förderdatenbank (Transparenzdatenbank). Weigern sich die Länder wie bisher, Daten zu liefern, werde es Sanktionsmöglichkeiten geben.