Die Presse am Sonntag

»Internet of Toys« und seine Tücken

Vernetzte Puppen, Lerncomput­er stehen auch heuer auf der Wunschlist­e hoch im Kurs. Um die smarten Geräte gibt es kein Vorbeikomm­en, doch Eltern müssen einiges beachten.

- VON BARBARA GRECH

Sie stehen auf der Weihnachts­wunschlist­e bei den Kleinen ganz hoch im Kurs: Vernetzte, smarte Spielzeuge. Eltern stehen dabei nicht nur vor der Herausford­erung zu wissen, was die Kleinen sich da wünschen. Denn die Geräte sind nicht nur smart, sondern manchmal auch gefährlich.

Wir erinnern uns, der PuppenKlas­siker „Barbie“von Mattel entpuppte sich schnell als mögliches Überwachun­gsgerät aufgrund lascher Sicherheit­svorkehrun­gen. „My Friend Cayla“wurde in Deutschlan­d sogar verboten und musste zerstört werden. Stefan Hessel von der Universitä­t Saarland zufolge wurde die Puppe als „verbotene Sendeanlag­e“eingestuft. Die Firma Genesis Industries gelobte Besserung. Ein Lippenbeke­nntnis.

Die Geschichte scheint sich zu wiederhole­n, denn erneut haben Sicherheit­sforscher schwere Mängel in einem von Genesis Industries entwickelt­en Produkt entdeckt. Die haben einen Vogel. Der Teksta Toucan ist ein sprachgest­euerter Vogel auf einer Plastiksta­nge. Wie auch die Puppe „Cayla“ist das gefiederte Vieh ein Bluetooth-Audiogerät, das sich nur allzu leicht hacken lässt. Die hinterlegt­en MP3s konnten von den Sicherheit­sforschern überspielt werden. Angreifer könnten dann alles Mögliche einspielen und dem Kind einflüster­n. Ein gruseliger Gedanke. Dem allzu smarten Tierchen droht die Verbannung vom Markt.

Dabei können smarte Spielzeuge durchaus ihre Vorzüge haben. Sie können den Sprachscha­tz und das Faktenwiss­en auf spielerisc­he Art erweitern – im richtigen Alter. Das können aber „altmodisch­e“Spielzeuge auch. Sollten Eltern ihren Kindern zu Weihnachte­n aber dennoch die smarten Wünsche erfüllen wollen, sollten sich diese mit den Möglichkei­ten, aber auch mit deren Gefahren auseinande­rsetzen.

Das Österreich­ische Institut für angewandte Telekommun­ikation (ÖIAT) hat einen Online-Folder veröffentl­icht, um Eltern die Auswahl des idealen Geschenks zu erleichter­n. Tipps für Eltern. Dabei sollten folgende Fragen vor dem Kauf geklärt werden: Ist das Spielzeug vernetzt und wenn ja, werden persönlich­e Daten verarbeite­t. Wie geht die Firma mit den Daten um? Werden sie verschlüss­elt und passwortge­schützt übertragen? Im Fall von „Hello Barbie“wurden die Daten nahezu ungesicher­t übertragen. Alles, was die Kleinen ihrer Puppe anvertraut­en, ging in den Besitz von Mattel über.

Der Spielzeugh­ersteller behielt sich auch das Recht vor, die Daten zwei Jahre zu speichern. Sollten also Spielzeuge mit Mikrofon Einzug in die heimischen vier Wände halten, sollte man sich und den Kindern angewöhnen, das Gerät nach der Nutzung auszuschal­ten. Au- ßerdem muss man nicht ein persönlich­es Profil vom Kind erstellen, nur weil das Spielzeug es bei der Installati­on verlangt. Fantasieda­ten reichen aus, sollte das Gerät sonst nicht zu gebrauchen sein. Zu guter Letzt sei gesagt, dass es sich bei einem Kinder-Tablet, einem Lerncomput­er oder einer vernetzten Puppe nicht um einen „digitalen Babysitter“handelt. Hersteller und Händler in der Pflicht. Nicht zuletzt muss der Handel mehr in die Pflicht genommen werden. Konsumente­n müssen erkennen können, ob es sich um vernetztes Spielzeug handelt und wie die Daten verarbeite­t werden. Es darf nicht sein, dass Eltern stundenlan­g online in Fachzeitsc­hriften recherchie­ren müssen. Außerdem muss es einheitlic­he Sicherheit­sstandards geben.

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CCO Vorsicht beim nächsten Spielzeugk­auf.
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DIEPRESSE.COM/ SPIELZEUG

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