»Internet of Toys« und seine Tücken
Vernetzte Puppen, Lerncomputer stehen auch heuer auf der Wunschliste hoch im Kurs. Um die smarten Geräte gibt es kein Vorbeikommen, doch Eltern müssen einiges beachten.
Sie stehen auf der Weihnachtswunschliste bei den Kleinen ganz hoch im Kurs: Vernetzte, smarte Spielzeuge. Eltern stehen dabei nicht nur vor der Herausforderung zu wissen, was die Kleinen sich da wünschen. Denn die Geräte sind nicht nur smart, sondern manchmal auch gefährlich.
Wir erinnern uns, der PuppenKlassiker „Barbie“von Mattel entpuppte sich schnell als mögliches Überwachungsgerät aufgrund lascher Sicherheitsvorkehrungen. „My Friend Cayla“wurde in Deutschland sogar verboten und musste zerstört werden. Stefan Hessel von der Universität Saarland zufolge wurde die Puppe als „verbotene Sendeanlage“eingestuft. Die Firma Genesis Industries gelobte Besserung. Ein Lippenbekenntnis.
Die Geschichte scheint sich zu wiederholen, denn erneut haben Sicherheitsforscher schwere Mängel in einem von Genesis Industries entwickelten Produkt entdeckt. Die haben einen Vogel. Der Teksta Toucan ist ein sprachgesteuerter Vogel auf einer Plastikstange. Wie auch die Puppe „Cayla“ist das gefiederte Vieh ein Bluetooth-Audiogerät, das sich nur allzu leicht hacken lässt. Die hinterlegten MP3s konnten von den Sicherheitsforschern überspielt werden. Angreifer könnten dann alles Mögliche einspielen und dem Kind einflüstern. Ein gruseliger Gedanke. Dem allzu smarten Tierchen droht die Verbannung vom Markt.
Dabei können smarte Spielzeuge durchaus ihre Vorzüge haben. Sie können den Sprachschatz und das Faktenwissen auf spielerische Art erweitern – im richtigen Alter. Das können aber „altmodische“Spielzeuge auch. Sollten Eltern ihren Kindern zu Weihnachten aber dennoch die smarten Wünsche erfüllen wollen, sollten sich diese mit den Möglichkeiten, aber auch mit deren Gefahren auseinandersetzen.
Das Österreichische Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) hat einen Online-Folder veröffentlicht, um Eltern die Auswahl des idealen Geschenks zu erleichtern. Tipps für Eltern. Dabei sollten folgende Fragen vor dem Kauf geklärt werden: Ist das Spielzeug vernetzt und wenn ja, werden persönliche Daten verarbeitet. Wie geht die Firma mit den Daten um? Werden sie verschlüsselt und passwortgeschützt übertragen? Im Fall von „Hello Barbie“wurden die Daten nahezu ungesichert übertragen. Alles, was die Kleinen ihrer Puppe anvertrauten, ging in den Besitz von Mattel über.
Der Spielzeughersteller behielt sich auch das Recht vor, die Daten zwei Jahre zu speichern. Sollten also Spielzeuge mit Mikrofon Einzug in die heimischen vier Wände halten, sollte man sich und den Kindern angewöhnen, das Gerät nach der Nutzung auszuschalten. Au- ßerdem muss man nicht ein persönliches Profil vom Kind erstellen, nur weil das Spielzeug es bei der Installation verlangt. Fantasiedaten reichen aus, sollte das Gerät sonst nicht zu gebrauchen sein. Zu guter Letzt sei gesagt, dass es sich bei einem Kinder-Tablet, einem Lerncomputer oder einer vernetzten Puppe nicht um einen „digitalen Babysitter“handelt. Hersteller und Händler in der Pflicht. Nicht zuletzt muss der Handel mehr in die Pflicht genommen werden. Konsumenten müssen erkennen können, ob es sich um vernetztes Spielzeug handelt und wie die Daten verarbeitet werden. Es darf nicht sein, dass Eltern stundenlang online in Fachzeitschriften recherchieren müssen. Außerdem muss es einheitliche Sicherheitsstandards geben.