Wunsch ans Christkind
Das neue Regierungsprogramm befasst sich auch mit Autos – so irgendwie halt. Darf man sich was wünschen?
Mobilität ist ein Begriff, der gut in die Zeit passt. Anders als Verkehr, obwohl oftmals das Gleiche gemeint ist.
Im kürzlich vorgelegten Regierungsprogramm kommt „Mobilität“auf gut 180 Seiten gezählte 70 Mal vor, freilich in vielfältigem Zusammenhang. Es ist ja auch von geistiger Mobilität oder solcher auf dem Arbeitsmarkt die Rede, unser Wortfavorit im Papier: „Hochschulmobilitätsstrategie“.
Bleiben wir aber beim Verkehr. Der Wunsch nach möglichst vielversprechender Unverbindlichkeit in einem Regierungsprogramm ist verständlich. Dennoch gibt es Punkte, die in der Interpretation gar großzügig angelegt – oder schlicht widersinnig sind. Auf Seite 131 steht etwa: „Streichung der NoVA-Befreiung für hochpreisige Kraftfahrzeuge mit Hybridantrieb.“
Eine solche Befreiung existiert nicht. Für Hybride und auch Plug-inHybride wird NoVA fällig wie für alle anderen auch. Wenn damit gemeint ist, dass sich Fahrer eines Porsche Panamera e-Hybrid ins Fäustchen lachen, weil sie für ihren 462 PS starken Wagen nur drei Prozent NoVA bezahlen müssen, weniger als der Polo vom Nachbarssohn, so liegt das am Verbrauch, wie er gemäß gängigem NEFZVerfahren erhoben wird – und bei dem Österreich als Bemessungsgrundlage bis 2019 bleiben möchte, weil andernfalls die NoVA und damit die Neuwagenpreise für alle Pkw auf dem Markt in die Höhe schnalzen.
Aber vielleicht sind ja nicht „hochpreisige Kraftfahrzeuge mit Hybridantrieb“gemeint, sondern teure Elektroautos wie jene von Tesla. Die zahlen bislang, wie alle E-Autos, keine KfzSteuer und naturgemäß keine NoVA.
Noch etwas verwirrender: „Prüfung eines aufkommensneutralen Systemwechsels bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) mit Fokus auf den Verbrauch anstelle der Motorleistung.“
Aha. Da hat wohl jemand die NoVA mit der Kfz-Steuer verwechselt oder am ausgeschriebenen Wort Normverbrauchsabgabe übersehen, dass diese ohnehin auf dem Verbrauch basiert. Die Kfz-Steuer wiederum auf Verbrauch (sprich CO2-Emissionen) umzustellen, ist sicher sinnvoll. Vor allem für erwähnte Porschefahrer.
Andere Punkte sind zumindest klar umrissen: keine Gigaliner auf Österreichs Straßen, Förderung von Carsharing, der Flughafen Wien soll eine dritte Start- und Landebahn bekommen, Pannenstreifen bei Bedarf für den Fließverkehr geöffnet werden.
An den Kragen soll es dem unbeliebten Lufthunderter gehen, amtlich: Immissionsschutzgesetz Luft, kurz IG-L. Oder wie ist die Passage sonst zu verstehen: „[. . .] Geschwindigkeitsbeschränkungen an die modernen infrastrukturellen Gegebenheiten beziehungsweise wissenschaftlich objektivierte Messwerte (z.B. IG-L) anpassen“? Elektroautos sollen vorpreschen und auf IG-L-Strecken 130 fahren dürfen. Gerade im Elektroauto freut man sich allerdings, wenn man nicht so schnell fahren muss.
Auch „Senkung der Abgasemissionen“kommt vor, nicht aber der einzige Weg dorthin: die regelmäßige NO2-Abgaskontrolle bei Dieselfahrzeugen im Zuge der Pickerl-Überprüfung. Würde sich Österreich in Brüssel dafür stark machen, könnten wir ein zweites Mal zum Pionier in Sachen Luftgüte werden – wie damals beim Katalysator.