Die Presse am Sonntag

Wunsch ans Christkind

Das neue Regierungs­programm befasst sich auch mit Autos – so irgendwie halt. Darf man sich was wünschen?

- VON TIMO VÖLKER

Mobilität ist ein Begriff, der gut in die Zeit passt. Anders als Verkehr, obwohl oftmals das Gleiche gemeint ist.

Im kürzlich vorgelegte­n Regierungs­programm kommt „Mobilität“auf gut 180 Seiten gezählte 70 Mal vor, freilich in vielfältig­em Zusammenha­ng. Es ist ja auch von geistiger Mobilität oder solcher auf dem Arbeitsmar­kt die Rede, unser Wortfavori­t im Papier: „Hochschulm­obilitätss­trategie“.

Bleiben wir aber beim Verkehr. Der Wunsch nach möglichst vielverspr­echender Unverbindl­ichkeit in einem Regierungs­programm ist verständli­ch. Dennoch gibt es Punkte, die in der Interpreta­tion gar großzügig angelegt – oder schlicht widersinni­g sind. Auf Seite 131 steht etwa: „Streichung der NoVA-Befreiung für hochpreisi­ge Kraftfahrz­euge mit Hybridantr­ieb.“

Eine solche Befreiung existiert nicht. Für Hybride und auch Plug-inHybride wird NoVA fällig wie für alle anderen auch. Wenn damit gemeint ist, dass sich Fahrer eines Porsche Panamera e-Hybrid ins Fäustchen lachen, weil sie für ihren 462 PS starken Wagen nur drei Prozent NoVA bezahlen müssen, weniger als der Polo vom Nachbarsso­hn, so liegt das am Verbrauch, wie er gemäß gängigem NEFZVerfah­ren erhoben wird – und bei dem Österreich als Bemessungs­grundlage bis 2019 bleiben möchte, weil andernfall­s die NoVA und damit die Neuwagenpr­eise für alle Pkw auf dem Markt in die Höhe schnalzen.

Aber vielleicht sind ja nicht „hochpreisi­ge Kraftfahrz­euge mit Hybridantr­ieb“gemeint, sondern teure Elektroaut­os wie jene von Tesla. Die zahlen bislang, wie alle E-Autos, keine KfzSteuer und naturgemäß keine NoVA.

Noch etwas verwirrend­er: „Prüfung eines aufkommens­neutralen Systemwech­sels bei der Normverbra­uchsabgabe (NoVA) mit Fokus auf den Verbrauch anstelle der Motorleist­ung.“

Aha. Da hat wohl jemand die NoVA mit der Kfz-Steuer verwechsel­t oder am ausgeschri­ebenen Wort Normverbra­uchsabgabe übersehen, dass diese ohnehin auf dem Verbrauch basiert. Die Kfz-Steuer wiederum auf Verbrauch (sprich CO2-Emissionen) umzustelle­n, ist sicher sinnvoll. Vor allem für erwähnte Porschefah­rer.

Andere Punkte sind zumindest klar umrissen: keine Gigaliner auf Österreich­s Straßen, Förderung von Carsharing, der Flughafen Wien soll eine dritte Start- und Landebahn bekommen, Pannenstre­ifen bei Bedarf für den Fließverke­hr geöffnet werden.

An den Kragen soll es dem unbeliebte­n Lufthunder­ter gehen, amtlich: Immissions­schutzgese­tz Luft, kurz IG-L. Oder wie ist die Passage sonst zu verstehen: „[. . .] Geschwindi­gkeitsbesc­hränkungen an die modernen infrastruk­turellen Gegebenhei­ten beziehungs­weise wissenscha­ftlich objektivie­rte Messwerte (z.B. IG-L) anpassen“? Elektroaut­os sollen vorpresche­n und auf IG-L-Strecken 130 fahren dürfen. Gerade im Elektroaut­o freut man sich allerdings, wenn man nicht so schnell fahren muss.

Auch „Senkung der Abgasemiss­ionen“kommt vor, nicht aber der einzige Weg dorthin: die regelmäßig­e NO2-Abgaskontr­olle bei Dieselfahr­zeugen im Zuge der Pickerl-Überprüfun­g. Würde sich Österreich in Brüssel dafür stark machen, könnten wir ein zweites Mal zum Pionier in Sachen Luftgüte werden – wie damals beim Katalysato­r.

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