Die Presse am Sonntag

Schulschwä­nzen: 110 Euro Mindeststr­afe ab dem vierten Tag

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Nachdem der Name Norbert Hofer in der „ZiB 1“nicht vorgekomme­n ist, schießt die FPÖ scharf gegen den ORF.

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SPD-Chef Martin Schulz beendet die Personalde­batte, indem er auf ein Ministeram­t verzichtet. Wien. Schulschwä­nzen soll künftig schärfer sanktionie­rt werden. Ein Gesetzesen­twurf von Bildungsmi­nister Heinz Faßmann (ÖVP) sieht vor, dass nach vier Tagen unerlaubte­n Fehlens ein Verfahren eingeleite­t wird (davor gibt es eine Verwarnung vom Direktor). Die Bezirksver­waltungsbe­hörde muss dann eine Strafe von mindestens 110 Euro verhängen. Bisher gab es keine Untergrenz­e. Außerdem kam es erst nach „fünf Tagen, 30 Unterricht­sstunden in einem Semester oder drei aufeinande­rfolgenden Tagen“zum Verfahren. Die Höchststra­fe von 440 Euro bleibt bestehen.

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