Schulschwänzen: 110 Euro Mindeststrafe ab dem vierten Tag
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Nachdem der Name Norbert Hofer in der „ZiB 1“nicht vorgekommen ist, schießt die FPÖ scharf gegen den ORF.
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SPD-Chef Martin Schulz beendet die Personaldebatte, indem er auf ein Ministeramt verzichtet. Wien. Schulschwänzen soll künftig schärfer sanktioniert werden. Ein Gesetzesentwurf von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) sieht vor, dass nach vier Tagen unerlaubten Fehlens ein Verfahren eingeleitet wird (davor gibt es eine Verwarnung vom Direktor). Die Bezirksverwaltungsbehörde muss dann eine Strafe von mindestens 110 Euro verhängen. Bisher gab es keine Untergrenze. Außerdem kam es erst nach „fünf Tagen, 30 Unterrichtsstunden in einem Semester oder drei aufeinanderfolgenden Tagen“zum Verfahren. Die Höchststrafe von 440 Euro bleibt bestehen.