AUF EINEN BLICK
Abbruch.
Vergangenes Wochenende wurde das Ottakringer Landhaus abgerissen – für viele Anrainer überraschend. Nun wurde Kritik laut, dass die Stadt hier keine Schutzzone errichtet hat. Bei der zuständigen MA 19 argumentiert man, dass eine Schutzzone für ein einzelnes Gebäude gesetzlich nicht möglich sei – doch wolle man eine entsprechende Lücke in der Bauordnung bald schließen.
Schutzzonen
werden vom Gemeinderat für den Flächenwidmungsplan beschlossen. In solchen Zonen dürfen Änderungen und Abbrüche nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung des Gemeinderats erfolgen. Eine Garantie für den Erhalt eines alten Hauses ist das aber nicht.