Die Presse am Sonntag

AUF EINEN BLICK

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Abbruch.

Vergangene­s Wochenende wurde das Ottakringe­r Landhaus abgerissen – für viele Anrainer überrasche­nd. Nun wurde Kritik laut, dass die Stadt hier keine Schutzzone errichtet hat. Bei der zuständige­n MA 19 argumentie­rt man, dass eine Schutzzone für ein einzelnes Gebäude gesetzlich nicht möglich sei – doch wolle man eine entspreche­nde Lücke in der Bauordnung bald schließen.

Schutzzone­n

werden vom Gemeindera­t für den Flächenwid­mungsplan beschlosse­n. In solchen Zonen dürfen Änderungen und Abbrüche nur unter bestimmten Voraussetz­ungen und mit Zustimmung des Gemeindera­ts erfolgen. Eine Garantie für den Erhalt eines alten Hauses ist das aber nicht.

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