Rauchen in Lokalen: Die Rückkehr der Privat-Sheriffs
Die bisherige Regelung für die Gastronomie funktioniert in vielen Fällen nicht. Wie Private, Vereine (oder nun verstärkt die Stadt Wien) versuchen, Missstände und Mängel aufzudecken. Und wie das Rauchen in der Gastronomie trotz fehlendem Verbot weniger wi
Peter Tappler hat eine Mission. „Da, schauen Sie, da ist die Tür immer offen, was soll das für ein Nichtraucherbereich sein“, sagt er, zeigt durch die Eingangstüre der Shisha-Bar in der Märzstraße im 15. Bezirk, in der es de facto keine Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereich gibt. Nächstes Lokal, ein türkisches Restaurant, da funktioniere das halbwegs (wiewohl man den Rauch auch in der Nichtraucherzone riecht) – wie auch eine Stück weiter. Klassisches Wiener Kaffeehaus, die Glastüre zwischen den Zonen steht offen, und setzt man sich an einen der Tische in der Nichtraucherzone nahe der Trennwand, wird man Gestank von Asche und Rauch an Gewand und Haaren noch eine Weile später wahrnehmen.
Auf solche Missstände hinzuweisen, das hat sich Tappler seit Jahren zum Ziel gemacht, „Rauchersheriff“will er trotzdem nicht genannt werden. Das klinge so nach Vernaderer-Dasein. Wie Pinkel-Zonen im Pool. Tappler ist Raumluft-Analytiker, Gerichtssachverständiger für Innenraumluft, er ist im Arbeitskreis Innenraumluft für das Nachhaltigkeitsministerium tätig, und nebenbei gilt er als so etwas wie der Schreck der Wirte, die noch rauchen lassen. Gemeinsam mit dem Mediziner Hans-Peter Hutter (Institut für Umwelthygiene der MedUni Wien) betreibt Tappler die „Initiative für gesunden Wettbewerb in der Gastronomie“bzw. den Verein „Interessensgemeinschaft für fairen Wettbewerb in der Gastronomie“. Dieser Verein hat vor wenigen Tagen mit einer Studie für Aufsehen gesorgt, derzufolge der Nichtraucherschutz in Mischlokalen nicht funk- Er wehrt sich gegen Vorwürfe, die Klagen würden der Bereicherung dienen. tioniert. In zwei Drittel der (ausschließlich im 15. Bezirk in Wien) untersuchten Lokale wurden Verstöße beobachtet: offene Türen, keine Türen, in einigen Lokalen wurde überhaupt in Nichtraucherzonen geraucht. In fast allen Lokalen (außer einzelnen mit Unterdruck im Raucherbereich und ähnlichen Raffinessen) wurden gesundheitsgefährdende Feinstaubwerte im Nichtraucherbereich gemessen. „Ein Nichtraucherbereich neben einem Raucherraum ist wie ein Pinkelbereich im Swimmingpool“, sagt Tappler. Klagen am Tabakgesetz vorbei. In der Wiener Gastronomie kennt man ihn weniger für solche Sprüche denn für Klagen. Sein Verein bekämpft Mängel in der Trennung von Raucher- und Nichtraucherzone via Handelsgericht – das hat schon Wirte gezwungen, Rauchen zu unterbinden. Und Tappler hat sich Feinde gemacht, schließlich gehe der Verein (vertreten vom Anwalt Bernhard Tonninger) als Vertreter von Wirten vor Gericht.
Weil Behörden in der Durchsetzung geltender Regeln säumig seien, würden sich immer wieder Gastronomen an ihn wenden, die sich an die Bestimmungen halten, deren Nachbarn das aber nicht täten. Seit 2010, dem Auslaufen der Übergangsregeln, können Wirte (oder ihre Vertreter) Wirte wegen Wettbewerbsnachteilen auf Unterlassung klagen. Sollte eine einstweilige Verfügung ignoriert werden, drohen hohe Strafen. „An uns wenden sich Wirte, die Umsatzeinbußen erleiden und die anderswo mit Beschwerden abblitzen“, sagt Tappler, Er wolle keine Rauchfreiheit erzwingen, aber, dass Gesetze eingehalten werden, dass Spielregeln für alle gelten.
Beschwerden und Anzeigen nach dem Tabakgesetz seien oft zahnlos, sagt er, würden in Magistraten und Bezirkshauptmannschaften verstauben. Via Handelsgericht gehe es schneller.
Tappler, seine Mitarbeiter (mitunter Studenten) gehen nach Beschwerden von Wirten in Lokale, schauen und dokumentieren, wo geraucht wird. Sind Räume ordnungsgemäß gekennzeichnet? Ist der Nichtraucherbereich der Hauptraum, wird dort tatsächlich nicht geraucht? Entspricht die bauliche Trennung Gesetzen? Oder, auch schon geschehen, bietet gar in dekla-