Moser will »Fast Track« bei Abschiebungen
Während der Plan von Innenminister Kickl scheitern dürfte, will der Justizminister nun Asylverfahren, die nur wenige Tage dauern sollen.
Wien. Die Schweizer haben es erfunden, Österreichs Justizminister Josef Moser will nun nachziehen. Im Zuge der Debatte um die tödliche Messerattacke eines Asylwerbers in Dornbirn schlägt Moser ein „Fast-Track-Verfahren“nach Schweizer Vorbild vor.
Den Dornbirner Fall wolle er nicht beurteilten, weil er ihn zu wenig kenne, sagte Moser. „Aber wenn es um ein Nachschärfen geht“, könnte man sich an der Schweiz orientieren und so Verfahren massiv beschleunigen, erklärte der von der ÖVP gestellte Minister dem „Profil“. Im „Fast-Track-Verfahren“können die Schweizer Asylbehörden binnen 48 Stunden entscheiden, ob es Asyl gibt und gegebenenfalls Schubhaft verhängen. Bei einem Einspruch wäre das Gericht angehalten, binnen sieben Tagen zu entscheiden. Bestätigt es die Ansicht der Behörde, kann der Asylwerber sofort abgeschoben werden.
Zuvor hatte sich Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) für eine Verfassungsänderung ausgesprochen, damit potenziell gefährliche Asylwerber ohne Urteil in Haft genommen werden können. Und zwar auch dann, wenn es kei- ne Perspektive dafür gibt, dass die Person (wie bei der Schubhaft) außer Landes gebracht werden kann. Eine „Gefährdungsprognose“soll laut Ministerium entscheidend für die Haft sein.
Mehrere Juristen erklärten darauf, dass zumindest eine richterliche Überprüfung nötig sei, wenn jemand eingesperrt werden soll. Kickls Plan dürfte aber schon deswegen scheitern, weil die Opposition der Verfassungsänderung nicht zustimmen will und es damit keine Zwei-Drittel-Mehrheit gibt. Die Opposition wirft Kickl vor, mit dem Vorstoß von Fehlern seiner Behörde in Vorarlberg ablenken zu wollen. Herbstferien vor Beschluss. Während beim Thema Asyl momentan viel diskutiert wird, aber keine Beschlüsse anstehen, will der Ministerrat am Mittwoch die neue Regelung für Herbstferien in Schulen absegnen. Vom 27. bis zum 31. Oktober ist künftig für alle frei. Die Dienstage nach Ostern und Pfingsten gelten hingegen als Schultage. Die neue Regelung soll nach dem noch nötigen Parlamentsbeschluss ab dem Schuljahr 2020/21 bundesweit gelten.