Für die volle Härte des österreichischen Rechts
Wer sich der Terrorgruppe IS angeschlossen hat, verdient kein Pardon. Doch die Republik muss ihren Verpflichtungen nachkommen und Austro-Jihadisten aus Syrien zurücknehmen.
Mitleid mit europäischen IS-Anhängern, die in kurdischen Haftlagern in Syrien darben, ist nicht angebracht. Wer sich dem sogenannten Islamischen Staat (IS) anschloss, brach mit so ziemlich allem, was die Zivilisation ausmacht. Wo immer Schergen des IS regierten, errichteten sie eine Schreckensherrschaft. Die Liste ihrer Verbrechen ist lang: vom versuchten Völkermord an den Jesiden über Hinrichtungen, Vergewaltigungen und Sklaverei bis hin zu Terroranschlägen. Ob Mörder oder Mitläufer, diese Menschen haben kein Pardon verdient. Sie müssen für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Das österreichische Strafgesetzbuch ist da eindeutig. Allein auf die Mitgliedschaft bei einer Terrorvereinigung stehen ein bis zehn Jahre Gefängnis. Für alle weiteren Delikte kommen noch Strafen hinzu.
Niemand sollte die Gefahr unterschätzen, die von IS-Rückkehrern ausgeht. Das waren nicht nur Köche und Gärtner, auch wenn das nun viele behaupten, um ihre Haut zu retten. Doch den kurdischen Streitkräften in Syrien ist auch nicht länger zuzu- muten, sich um Hunderte gefangene Jihadisten aus dem Ausland zu kümmern. Seit Monaten bitten die Kurden Europa darum, ihnen die Häftlinge abzunehmen. Vergeblich. Eine Debatte kam erst in Gang, als sich USPräsident Trump der Forderung anschloss. Inkohärent. Zu Recht beklagen EU-Staaten, wie schwer es oft sei, straffällige Ausländer zurück nach Afrika oder in den Nahen Osten abzuschieben. Umso inkohärenter wäre es jetzt, trotz aller Sicherheitsbedenken, sich gegen Rücknahmen querzulegen.
Rechtlich ist die Sache klar: Länder wie Österreich sind verpflichtet, ihre Staatsbürger zurückzunehmen. Es ist zwar möglich, Personen auszubürgern, die im Ausland für eine andere Armee kämpfen. Aber nur, wenn sie dann nicht staatenlos werden. Diese Option fällt also flach. Auch das Territorialitätsprinzip greift nicht: Grundsätzlich gilt, dass Menschen dort bestraft werden, wo sie Verbrechen begingen. Ein faires Verfahren hätten IS-Anhänger in Syrien allerdings kaum zu erwarten, eher ein standrechtliches. Als dritte Variante wird gern von einem interna- tionalen Tribunal geträumt, diesem müssten allerdings erst alle fünf Sicherheitsratsmitglieder zustimmen – wenig wahrscheinlich.
Innenpolitisch freilich bleibt die Angelegenheit heikel: Der Schutz der eigenen Bevölkerung habe Vorrang, ließ die Bundesregierung in unterschiedlichen Härtegraden wissen. Tatsächlich ist es etwas anderes, ob man IS-Anhänger zurücknimmt, was ja schon ein paar Dutzend Mal passiert ist, oder aktiv zurückholt. Letzteres schloss FPÖ-Innenminister Herbert Kickl aus – auch für Frauen.
Es ist viel Symbolik im Spiel. Konkret geht es im Moment um einen einzigen Fall: eine 20-jährige Wienerin und ihren eineinhalbjährigen Buben in einem kurdischen Camp. Das Kind gehört zur Großmutter, die keineswegs zu verharmlosende Frau vor ein Gericht in Wien. Extremisten sollte dort der Prozess gemacht werden, wo sie sich radikalisiert haben: in ihrer Heimat. Das wäre auch die sicherere Variante als zu warten, bis sich im syrischen Chaos die kurdischen Gefängnistore öffnen und die Terroristen untertauchen.