Kurz will Sicherungshaft: »Brauchen keine Skepsis«
Asylwerber. Die Regierung will einen Entwurf vorlegen und wendet sich gegen die Bedenken des Bundespräsidenten.
Wien. Bundespräsident Alexander Van der Bellen hatte die Pläne einer Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber mit Skepsis betrachtet und von einem „rechtlich extrem heiklen“Vorschlag gesprochen. Bundeskanzler Sebastian Kurz wendet sich nun direkt gegen das Staatsoberhaupt. „Wir brauchen keine Skepsis“, heißt es in einer Aussendung des Kanzleramts.
Auch der Vorschlag der SPÖ nach Einrichtung einer Arbeitsgruppe wird abgelehnt. Die Koalition benötigt die Zustimmung der SPÖ oder der Neos, wenn sie eine Sicherungshaft per Verfassungsgesetz einführen will. Die Neos sind verhandlungsbereit, lehnen aber eine Präventivhaft ab, die SPÖ hat eine „Task Force“zum Mord an dem Sozialamtsleiter in Dornbirn gefordert. Diese solle von einem unabhängigen Richter geleitet werden, die Behördenvorgänge in dem Fall überprüfen, alle Rechtsfragen aufarbeiten und Maßnahmenvorschläge erarbeiten. Der Fall Dornbirn müsse genauestens durchleuchtet werden, bevor weitreichende neue Verfassungsbestimmungen diskutiert werden, so die SPÖ.
Dagegen wendet sich nun der Bundeskanzler. „Wir brauchen keine Arbeitsgruppen oder weitere Diskussionen“, sagte Kurz. Es sei die Aufgabe der Politik, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Gewalttaten zu verhindern. „Die Pläne der Bundesregierung sind klar, nämlich die Möglichkeit einer Sicherungshaft zu schaffen.“Diese solle in einem ordentlichen rechtsstaatlichen Rahmen mit richterlicher Kontrolle und auch nur bei konkreten Verdachtsmomenten sowie klar definierten Straftatbeständen erfolgen.
Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), Staatssekretärin Karoline Edtstadler und Justizminister Josef Moser (beide ÖVP) sollen nun einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten. Allerdings hat auch Moser vergangene Woche den Vorschlag einer Sicherungshaft als „äußerst sensibel“bezeichnet. In der Europäischen Menschenrechtskonvention gebe es Gründe, nach denen man eine präventive Haft durchführen kann, aber nur wenn der konkrete Verdacht besteht, dass eine Straftat ausgeführt werden soll. Ein Asylantrag allein reiche jedenfalls nicht.