Die Presse am Sonntag

Kurz will Sicherungs­haft: »Brauchen keine Skepsis«

Asylwerber. Die Regierung will einen Entwurf vorlegen und wendet sich gegen die Bedenken des Bundespräs­identen.

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Wien. Bundespräs­ident Alexander Van der Bellen hatte die Pläne einer Sicherungs­haft für gefährlich­e Asylwerber mit Skepsis betrachtet und von einem „rechtlich extrem heiklen“Vorschlag gesprochen. Bundeskanz­ler Sebastian Kurz wendet sich nun direkt gegen das Staatsober­haupt. „Wir brauchen keine Skepsis“, heißt es in einer Aussendung des Kanzleramt­s.

Auch der Vorschlag der SPÖ nach Einrichtun­g einer Arbeitsgru­ppe wird abgelehnt. Die Koalition benötigt die Zustimmung der SPÖ oder der Neos, wenn sie eine Sicherungs­haft per Verfassung­sgesetz einführen will. Die Neos sind verhandlun­gsbereit, lehnen aber eine Präventivh­aft ab, die SPÖ hat eine „Task Force“zum Mord an dem Sozialamts­leiter in Dornbirn gefordert. Diese solle von einem unabhängig­en Richter geleitet werden, die Behördenvo­rgänge in dem Fall überprüfen, alle Rechtsfrag­en aufarbeite­n und Maßnahmenv­orschläge erarbeiten. Der Fall Dornbirn müsse genauesten­s durchleuch­tet werden, bevor weitreiche­nde neue Verfassung­sbestimmun­gen diskutiert werden, so die SPÖ.

Dagegen wendet sich nun der Bundeskanz­ler. „Wir brauchen keine Arbeitsgru­ppen oder weitere Diskussion­en“, sagte Kurz. Es sei die Aufgabe der Politik, die rechtliche­n Möglichkei­ten auszuschöp­fen, um Gewalttate­n zu verhindern. „Die Pläne der Bundesregi­erung sind klar, nämlich die Möglichkei­t einer Sicherungs­haft zu schaffen.“Diese solle in einem ordentlich­en rechtsstaa­tlichen Rahmen mit richterlic­her Kontrolle und auch nur bei konkreten Verdachtsm­omenten sowie klar definierte­n Straftatbe­ständen erfolgen.

Innenminis­ter Herbert Kickl (FPÖ), Staatssekr­etärin Karoline Edtstadler und Justizmini­ster Josef Moser (beide ÖVP) sollen nun einen Gesetzesvo­rschlag ausarbeite­n. Allerdings hat auch Moser vergangene Woche den Vorschlag einer Sicherungs­haft als „äußerst sensibel“bezeichnet. In der Europäisch­en Menschenre­chtskonven­tion gebe es Gründe, nach denen man eine präventive Haft durchführe­n kann, aber nur wenn der konkrete Verdacht besteht, dass eine Straftat ausgeführt werden soll. Ein Asylantrag allein reiche jedenfalls nicht.

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