VIELEN DANK!
Vor dreißig Jahren bot das Namensrecht nur eine Möglichkeit, um den „Mädchennamen“nach der Eheschließung beizubehalten: die Führung eines Doppelnamens. Dieser lange und „sperrige“Ehename stellte nicht nur im täglichen Gebrauch eine Herausforderung dar, sondern fühlte sich auch nach Jahren immer noch fremd und ungewohnt an. Ich ergriff daher die 1995 von der Gesetzgebung gebotene Möglichkeit, den Geburtsnamen wieder anzunehmen, bei der ersten Gelegenheit. Mein Ehemann akzeptierte diese „Namenseskapaden“mit Gleichmut und Toleranz und sah dadurch weder sein männliches Selbstverständnis noch unsere Ehe infrage gestellt. Mein Nachname war mir aber nicht nur in der Praxis wichtig. Das Thema „Erwerb und Änderung des Familiennamens“beschäftigte mich auch in meiner 2001 publizierten rechtshistorischen Dissertation, die ich dem Mann widmete, dessen Namen ich bis heute mit Stolz und in enger Verbundenheit trage: meinem Vater. Elisabeth Berger, 1130 Wien Schon lang wundere ich mich, dass noch immer so wenige Menschen die Möglichkeiten des neuen Namensrechts nutzen. In meinem beruflichen Umfeld und Bekanntenkreis ist es für die meisten Frauen eine Selbstverständlichkeit, den Familiennamen des Mannes anzunehmen. Mir tut das jedes Mal weh! Als ich 1989 geheiratet habe, hätten sowohl mein Mann als auch ich gern unsere Nachnamen behalten, aber das hat das damalige Namensrecht nicht zugelassen. Ich empfand (und empfinde immer noch) meinen Familiennamen als Teil meiner Identität und wollte ihn nicht so leicht aufgeben. Da mein Mann aufgrund der Bekanntheit seines Namens in seinem Beruf keine Namensänderung wollte, blieb mir nichts anderes übrig, als zumindest einen Doppelnamen anzunehmen. Als sich 1995 das Namensrecht änderte, ergriff ich die Gelegenheit und nutzte das Zeitfenster, um meinen Mädchennamen wieder anzunehmen. Bei meiner zweiten Eheschließung im Vorjahr waren mein zweiter Mann und ich uns gleich einig, dass jeder seinen Namen behalten sollte. Nervig war nur, dass ich von Bekannten und ArbeitskollegInnen ge-
Liebe Leser!
Am 3. Februar haben wir auf diesen Seiten der „Presse am Sonntag“um Ihre persönlichen Geschichten zu Ihrem Familiennamen gebeten. Wir wurden von den vielen Zusendungen sehr überrascht und freuen uns über so viel Feedback und die spürbare Freude, uns zu schreiben. Aus Platzgründen können wir hier leider nicht alle der zugesandten Anekdoten abdrucken, werden aber alle auf unserer Webseite www.diepresse.com/ leben veröffentlichen.
Wir haben uns
erlaubt, die eingesandte Post zu kürzen, um möglichst viele Geschichten unterzubringen. Wir bedanken uns an dieser Stelle sehr herzlich für Ihre Zusendungen. Unter dem Titel „Mein neuer alter Nachname“schrieb Redakteurin Jeannine Hierländer (für vier Jahre „Binder“) in der „Presse am Sonntag“vom 3. Februar über ihren Nachnamen. fragt wurde, ob ich denn nun anders heiße – meinen Mann hat das niemand gefragt! Erika Langgartner, Bezirk Krems Wir sind jetzt 33 Jahre glücklich verheiratet, meine Frau wollte immer ihren Geburtsnamen behalten – es ist ihre Identität! Also 1986 daher Doppelname, und sobald es gesetzlich ging wieder zurück zum eigenen Namen. Ich find’s gut! Sie ist auch meine Arbeitspartnerin und würde sonst oft nicht als eigenständige, kompetente Frau wahrgenommen werden. Unsere Beziehung hat dadurch gewonnen, wie gesagt jetzt über 33 Jahre! Peter Böhm, Königstetten, Bezirk Tulln Um des guten Friedens Willen einigten wir Brautleute uns bei der Hochzeit 1979 auf den Familiennamen des Bräutigams und ich nahm mein Recht in Anspruch, einen Doppelnamen zu führen (bestehend aus den Namen beider Familien, mein eigener im wahrsten Sinne hintangestellt). In meinem Umfeld stellte ich mich über die Jahre auch weiterhin hartnäckig nur mit meinem Mädchennamen vor, mein Ehemann hatte dafür volles Verständnis. 16 Jahre nach meiner Eheschließung wurde 1995 das Namensrechtsänderungsgesetz beschlossen. Demnach konnten Personen, die vor diesem Zeitpunkt geheiratet hatten und den Familiennamen des anderen Ehe- gatten als gemeinsamen Familiennamen führten, mittels Erklärung ihren früheren Familiennamen wieder annehmen. Der Gesetzestext war noch unverständlicher als viele andere Gesetze. Meine Telefonate mit dem zuständigen Wiener Standesamt brachten keine Klarheit über die Vorgangsweise, die zuständigen Beamten versuchten sich einige Tage Frist zu verschaffen und mich zu vertrösten.
Doch ich ließ mich nicht abschütteln und beantragte persönlich Anfang Mai 1995 bei meinem zuständigen Standesamt in Wien die Namensänderung. Die Behörde hatte mittlerweile eigene provisorische Formulare erstellt und stellte meinem persönlich vorgebrachten Ansinnen keine Hindernisse mehr entgegen. Das Standesamt in Oberösterreich wurde verständigt, und dieses erstellte innerhalb einer Woche neuerlich eine Heiratsurkunde, aus der hervorging, dass ich nunmehr zwei Familiennamen habe, nämlich den Namen Guggenberger als „Familiennamen nach der Eheschließung“und den Namen meines Mannes als „gemeinsamen Familiennamen“.
In der Folge teilte ich meine Namensänderung auch im Bekanntenund Freundeskreis mit, was häufig mit Mitgefühl ob der vermuteten Scheidung quittiert wurde oder auch auf Unverständnis stieß. Jedenfalls zeigt meine Erfahrung mit der Führung eines Doppelnamens und mit dem Bestehen auf meinem ursprünglichen Familiennamen, dass dies Konsequenz und Durchhaltevermögen erfordert und darüber hinaus auch eine beträchtliche Robustheit gegenüber dem Belächeltwerden seitens der beruflichen und privaten Umgebung. Doris Guggenberger, 1170 Wien Wir haben auf das Namensrecht, über das ja damals länger diskutiert worden ist und das die ÖVP lang verhindert hat, gewartet. Danach haben wir geheiratet, und es hat jeder seinen Namen behalten. Die Kinder waren schon auf der Welt und haben den Namen der Frau behalten. Das Gesetz ist erst 1996 in Kraft getreten. Ich dachte, die Möglichkeit wird größeren Zuspruch finden, aber da habe ich mich getäuscht. Was mich am meisten ärgert: War es früher häufig ein Argument, den Bauernhof nicht der Tochter zu geben, weil dann der Nachname verloren geht, muss man heute erleben, dass übernehmende Töchter auch schön brav den Namen des zugeheirateten Mannes annehmen. Wann werden die Frauen endlich selbstbewusster? Offenbar nicht mehr in diesem Jahrhundert! Otto Hofer, 1170 Wien Unsere Hochzeit war 1989, meinen Nachnamen zu behalten ging also nicht. Da mein Mann zu diesem Zeitpunkt bereits selbstständig war, wäre es für ihn sehr kompliziert geworden, meinen Namen anzunehmen. Nachdem sowohl mein Vorname (viersilbig) als auch sein Nachname (dreisilbig) lang sind, war mir ein Doppelname zu viel. Mein jüngstes von vier Kindern ist jetzt zwanzig, und ich spiele mit dem Gedanken, meinen Namen wieder zu ändern. Was mein Mann allerdings nicht so gut fände. Katharina Bliemegger, Wien Unorganisiert und impulsiv, wie wir waren, beschlossen mein Freund aus New Orleans und ich spontan die Hochzeit in seiner Heimat. Das war 2009 – und die Gesetzeslage brummte mir nach der Eheschließung automatisch den Namen meines Ehemannes auf, weil ich im Vorfeld nichts anderes beantragt hatte. Halb so schlimm, denn ich war glücklich, keine generisch oberösterreichische „Pühringer“mehr, sondern eine einzigartige, internationale „Dauterive“zu sein.
Zehn Jahre später – die einvernehmliche Scheidung ist beinahe durch – liebe ich zwar den Namensgeber nicht mehr, aber den Namen umso mehr. Nicht nur, weil ich genauso wie unsere gemeinsamen Kinder heißen will, behalte ich den Namen auch nach der Scheidung. Obwohl ich ihn immer buchstabieren muss. Obwohl niemand weiß, wie man ihn richtig ausspricht. Obwohl ich schon „Dauterevic“und „Dautinger“genannt wurde.
Aber als Personalistin und Netzwerkerin bringt mir der Name Wiedererkennungswert und bietet Stoff für Small Talk; fast einmal täglich breche ich das Eis mit: „Ist angeheiratet. Kommt aus New Orleans. Französisch in der Wurzel, englisch ausgesprochen. Genau: [Dough-Treeve].“Und nennen Sie mich ruhig eitel, aber es gibt vermutlich keine zweite Frau auf dieser Welt, die so heißt wie ich. Warum würde ich das ändern wollen?! Monika Dauterive, Gmunden Ich habe ein bewegtes Namensleben: 1955 geboren als Elisabeth Wieshaider, gerufen „Liesl“, was mir nie gefallen hat, wurde ich bei meiner Hochzeit 1973 automatisch zur Frau Steinböck. Nach meiner Scheidung 2008 behielt ich den „Steinböck“, um meine Kinder nicht noch mehr zu verärgern. Vor meiner zweiten Hochzeit im Juni 2018 war für mich logisch, dass ich den Namen meines Mannes – Ohnewas – annehmen würde. Zurück auf Wieshaider? Das war schon 45 Jahre her. Bei Steinböck bleiben? Nein. Einen vielsilbigen Doppelnamen? Nein, danke. Mit dem Vornamen wären das sechs Silben gewesen. Die Namen zu schütteln war lustig: Wieswas, Ohneböck, Ohnestein Haiderohne . . . Am Ende war dann doch der Name meines Mannes für unser gemeinsames Leben logisch: Ohnewas. Elisabeth Ohnewas, geschiedene Steinböck, geborene Wieshaider, Zeiselmauer Wir heirateten am 11. 12. 1976, und ich war eine der ersten Frauen, die die Gelegenheit zum Doppelnamen nutzte. Ich wurde belächelt, mein Doppelname wurde oft ignoriert (beinhart wurde ich des Öfteren mit dem Namen meines Mannes angesprochen oder angeschrieben – das passiert auch heute noch!). Ich verstehe bis heute nicht, warum Frauen ihren Geburtsnamen ohne triftigen Grund bei der Hochzeit aufgeben. Besonders sonderbar finde ich, wenn Frauen nach einer Scheidung noch immer den Namen ihres Exmannes tragen. Heute sind Doppelnamen keine Besonderheit mehr, und ich finde gut, dass es nun so viele Auswahlmöglichkeiten gibt.
Wir sind noch immer verheiratet! Aber da ich u. a. aus dem Artikel in der „Presse am Sonntag“erfahren habe, dass man ohne Kosten wieder den Namen annehmen kann, den man einmal getragen hat, überlege ich, meinen Mädchennamen wieder anzunehmen. . .
P.S.: Unsere Tochter hat nach der Hochzeit ihren Geburtsnamen behalten und unser Sohn trägt seit seiner Hochzeit einen Doppelnamen. Ursula Kunz-Schneeberger, Wals-Siezenheim, Salzburg