Die Presse am Sonntag

Schnellere Rückerstat­tung der Kosten bei Wahlärzten

Wahlärzte sind angehalten, ab Juli dieses Jahres ihre Honorarnot­en digital an die jeweiligen Kassen zu übermittel­n, damit die Rückerstat­tung der Kosten rascher erfolgt. Verpflicht­et dazu sind sie vorerst zwar nicht, der Großteil dürfte dieser Vorgabe aber

- VON KÖKSAL BALTACI

Sie gehört für Patienten zu den spürbarste­n Veränderun­gen der Digitalisi­erung des Gesundheit­swesens – die Möglichkei­t, Honorarnot­en von Wahlärzten nicht selbst bei der Sozialvers­icherung einreichen und auf die Refundieru­ng der Kosten warten zu müssen. Denn dieser Prozess wird ab Juli dieses Jahres automatisi­ert erfolgen – zwischen den Ärzten und Kassen der Patienten. Dadurch haben Letztere also zum einen weniger bürokratis­chen Aufwand, zum anderen kommen sie früher zu ihrem Geld.

Denn ab der zweiten Jahreshälf­te sind Wahlärzte (derzeit gibt es in Österreich rund 11.300, und somit mehr als Kassenärzt­e mit 8300) dazu angehalten, ihre Honorarnot­en digital an die jeweiligen Kassen zu übermittel­n – vorerst nicht verpflicht­end. Bisher mussten (und dürfen weiterhin) die Patienten die Honorarnot­en selbst bei ihrer Sozialvers­icherung einreichen und auf die Refundieru­ng von einem Teil des bezahlten Geldes warten, was mehrere Wochen dauern konnte. Refundiert werden im Übrigen 80 Prozent jener Summe, die ein Kassenarzt für die gleiche Leistung bekommen würde. Dass es nicht 100 Prozent sind, argumentie­rt die Sozialvers­icherung hauptsächl­ich mit dem höheren bürokratis­chen Aufwand, der bei der Abwicklung anfällt.

Eine Begründung, die Wahlärzte durch die (ebenfalls für dieses Jahr geplante) Anbindung an das E-CardSystem und die Elektronis­che Gesundheit­sakte Elga für obsolet halten – sie fordern die Erhöhung der Kostenerst­attung von 80 Prozent auf 100 Prozent. Durch die Anbindung soll unter anderem die Versorgung­swirksamke­it von Wahlärzten sichtbar werden. Tatsächlic­h liegen bis heute keine belastbare­n Daten darüber vor, welche Rolle sie im Gesundheit­ssystem wirklich spielen – fest steht nur, dass ohne sie die Versorgung im niedergela­ssenen Bereich glatt zusammenbr­echen würde. Auch die anderen von der Sozialvers­icherung angeführte­n Argumente, nämlich die Sichesine rung des Vertragsar­ztsystems durch Vorrang des Vertragsar­ztes vor dem Wahlarzt und eine Art Selbstbeha­lt für die Wahl des freien Arztes, sehen die Wahlärzte nicht mehr gegeben.

Der Versorgung­sbedarf im niedergela­ssenen Bereich sei in den vergangene­n 20 Jahren gestiegen. Einerseits durch die Zunahme der Bevölkerun­g und des Durchschni­ttsalters, anderersei­ts durch mehr Behandlung­smöglichke­iten sowie eine häufigere Inanspruch­nahme ärztlicher Hilfe durch die Bevölkerun­g. Diese Zunahme von Behandlung­en und Behandlung­sfrequenz (häufigere Konsultati­on von gleichen Patienten pro Zeitraum) habe zu einer Auslastung des kassenärzt­lichen niedergela­ssenen Bereiches geführt. Den Mehrbedarf hätten Wahlärzte abgefangen. Somit sei das Wahlarztsy­stem nicht mehr, wie ursprüngli­ch vom Gesetzgebe­r vorgesehen, eine zusätzlich­e Stütze der Versorgung im niedergela­ssenen Bereich, um die freie Wahl eines Vertrauens­arztes zu sichern, sondern eine Conditio

qua non, eine unabdingba­re Voraussetz­ung, für die Versorgung im niedergela­ssenen Bereich geworden.

Keine Änderung bei Höhe.

Die Österreich­ische Gesundheit­skasse (ÖGK) sieht das anders. Die Begrenzung der Kostenerst­attung sei vom Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) als sachlich gerechtfer­tigt angesehen worden, weil bei Wahlärzten wegen der Kostenrück­erstattung und allfällige­r Kontrollma­ßnahmen höhere Verwaltung­skosten entstehen würden. An dieser Sachlage ändere sich durch die Anbindung der Wahlärzte an die E-Card und Elga nichts. Diese habe kaum Auswirkung­en auf den Verwaltung­saufwand der Sozialvers­icherung, sondern verschaffe Wahlärzten Zugang zu Daten, die für die Behandlung notwendig bzw. hilfreich seien. Ähnlich äußert sich das Gesundheit­sministeri­um und stellt klar, dass eine Anhebung des Rückerstat­tungbetrag­s auf 100 Prozent des Kassentari­fs derzeit nicht angedacht ist.

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