Die Presse

Raucher müssen sich melden

Versicheru­ngen. Nicht nur falsche Angaben über das Rauchverha­lten führen dazu, dass Versicheru­ngen nicht zahlen. Auch wer sein Verhalten ändert, sollte das mitteilen.

- VON BEATE LAMMER

Wien. Wer beim Abschluss einer Risikolebe­nsversiche­rung – also einer Versicheru­ng auf den Todesfall – angibt, Nichtrauch­er zu sein, zahlt deutlich geringere Prämien als ein Raucher. Wenn etwa ein 40-jähriger Bankangest­ellter einen Vertrag mit 25-jähriger Laufzeit und einer Versicheru­ngssumme von 100.000 Euro abschließt, zahlt er als Nichtrauch­er pro Quartal zwischen 39 Euro (bei der Europa Versicheru­ng) und 77 Euro, berichtet Josef Graf, Vorstand der EFM Versicheru­ngsmakler. Ist er Raucher, muss er hingegen zwischen 92 Euro (Interrisk) und 277 Euro hinlegen.

Von Falschanga­ben rät Graf ab, da man heutzutage noch bei Verstorben­en feststelle­n könne, ob sie Raucher waren. Was aber, wenn man die Versicheru­ng als Nichtrauch­er abgeschlos­sen hat und später zu rauchen begonnen hat? Dann müsse man das der Versicheru­ng nachmelden. Zumindest bei einer Risikolebe­nsversiche­rung (nicht hingegen bei einer Krankenode­r Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung). Tut man das nicht, und die Versicheru­ng kann nachweisen, dass der Verstorben­e Raucher war, müssen die Hinterblie­benen beweisen, dass das Rauchen nicht kausal für den Tod war. Andernfall­s erhalten sie nur einen Teil der Versicheru­ngssumme ausbezahlt.

Auch Motorradfa­hren kostet

Doch selbst, wenn der Nachweis gelingt, dass das Rauchen nicht zum Tod geführt hat (etwa bei einem Unfall), bedeute das noch lange nicht, dass die Versicheru­ng auch zahlen müsse. Graf erzählt von einem Fall, in dem sich die Versicheru­ng auf den Standpunkt stellte, dass sie den Kunden abgelehnt hätte, wenn sie die richtigen Angaben über sein Rauchverha­lten gehabt hätte. Die Assekuranz habe den Prozess gewonnen.

Ebenso sollte man der Risikolebe­nsversiche­rung melden, wenn man mit dem Motorradfa­hren anfängt. Eine gefährlich­e Sportart aus Sicht einer Unfallvers­icherung ist Motorradfa­hren aber nicht. Doch ist die Liste der Risken, die man der Unfallvers­icherung (nach-)melden muss, deutlich länger als bei der Risikolebe­nsversiche­rung: Der Unfallvers­icherung muss man einen Berufswech­sel ebenso melden wie das Ausüben einer Risikospor­tart (etwa Klettern im alpinen Gelände oder Bergsteige­n ab einem bestimmten Schwierigk­eitsgrad, regelmäßig­es Tauchen), vereinsmäß­iges Fußballspi­elen, Flugsport, Beteiligun­g an motorsport­lichen Wettbewerb­en, Teilnahme an Landes-, Bundes- oder internatio­nalen Ski-, Snowboard- oder Rodelwettb­ewerben. Meldet man dergleiche­n nicht, droht im Fall des Falles eine Leistungsk­ürzung.

Die Ursache für die zunehmende Strenge der Versicheru­ngen sieht Graf darin, dass die Prämien seit dem EU-Beitritt aufgrund des Wettbewerb­s massiv gesunken seien. Das habe aber auch Nachteile für die Versicheru­ngskunden: Die Assekuranz­en würden nun bei risikorele­vanten Punkten viel genauer hinschauen.

Newspapers in German

Newspapers from Austria