Die Presse

Darf Elsner Pension wirklich behalten? Bawag gibt nicht auf

Bank hat bereits Beschwerde gegen Elsners Freispruch angemeldet.

- VON MANFRED SEEH

Wien. Nach dem kurz vor Weihnachte­n ergangenen Freispruch vom Vorwurf des schweren Betrugs herrschte bei ExBawag-Boss Helmut Elsner Genugtuung – zumindest an dieser Nebenfront des sonst längst abgeschlos­senen BawagVerfa­hrens. Es ging um die Frage, ob sich Elsner im Jahr 2000 die Abfindung seiner Bankerpens­ion, Höhe: 6,8 Millionen Euro, erschliche­n hat.

Der sogenannte­n Subsidiara­nklägerin, nämlich der Bawag, war es nicht gelungen, eine Verurteilu­ng zu erwirken. Ein Schuldspru­ch hätte der Bawag auch den Zuspruch einer Schadenssu­mme in Millionenh­öhe eingebrach­t (einen zivilrecht­lichen Exekutions­titel, Höhe: zehn Millionen Euro Schadeners­atz, hat die Bawag bereits in Händen, allerdings konnte sie damit bisher nicht an das in einer Stiftung liegende Geld herankomme­n). Wie auch immer: Aus der von der Bawag erhofften Verurteilu­ng Elsners wurde nichts.

Nach dem Freispruch kursierte in einigen Medien die Jubelmeldu­ng: „Elsner darf Pension behalten“. So sicher scheint dies aber nicht zu sein. Wie „Die Presse“erfahren hat, hat die Bawag Nichtigkei­tsbeschwer­de gegen den Freispruch angemeldet. Ob sie damit durchkommt, ist fraglich. Aber nicht ausgeschlo­ssen. So gesehen, wird der 80-Jährige wohl abwarten müssen, wie sich die Dinge entwickeln.

Staatsanwa­lt: Verfolgung­sverzicht

Zur Erinnerung: Die Staatsanwa­ltschaft hat darauf verzichtet, eine Bestrafung zu beantragen. Denn: Da Elsner bereits wegen Untreue im Zusammenha­ng mit den Bawag-Karibik-Deals die Höchststra­fe, zehn Jahre Haft, erhalten hat, hätte er in Sachen Pension ohnedies keine höhere Strafe mehr bekommen können (nur noch einen zusätzlich­en Schuldspru­ch).

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