Registrierkasse: Mit 1. Mai wurde es ernst
Wirtschaftskammer fordert Straffreiheit bis Ende 2016.
Wien. Theoretisch gilt die umstrittene Registrierkassenpflicht seit Jahreswechsel. Der VfGH räumte säumigen Betrieben Mitte März aber eine Gnadenfrist bis 1. Mai ein. Seit Sonntag brauchen Unternehmen, die einen Jahresumsatz von 15.000 Euro, davon mehr als 7.500 in bar, erwirtschaften, die Kassa.
Ab nun sei mit „risikoorientierten Überprüfungshandlungen“zu rechnen, heißt es aus dem Finanzministerium. Man habe aber den Eindruck, dass „die Unternehmen vorbereitet sind“. Den teilt die Wirtschaftskammer nicht. Dort schätzt man die Zahl säumiger Betriebe auf ein Drittel. Bis Ende Juni sind sie aus wichtigen Gründen, wie Lieferproblemen, entschuldigt. Darüber hinausgehend fordert die Kammer eine Sanktionsfreiheit bis Ende 2016. (APA/red.)