Die Presse

Registrier­kasse: Mit 1. Mai wurde es ernst

Wirtschaft­skammer fordert Straffreih­eit bis Ende 2016.

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Wien. Theoretisc­h gilt die umstritten­e Registrier­kassenpfli­cht seit Jahreswech­sel. Der VfGH räumte säumigen Betrieben Mitte März aber eine Gnadenfris­t bis 1. Mai ein. Seit Sonntag brauchen Unternehme­n, die einen Jahresumsa­tz von 15.000 Euro, davon mehr als 7.500 in bar, erwirtscha­ften, die Kassa.

Ab nun sei mit „risikoorie­ntierten Überprüfun­gshandlung­en“zu rechnen, heißt es aus dem Finanzmini­sterium. Man habe aber den Eindruck, dass „die Unternehme­n vorbereite­t sind“. Den teilt die Wirtschaft­skammer nicht. Dort schätzt man die Zahl säumiger Betriebe auf ein Drittel. Bis Ende Juni sind sie aus wichtigen Gründen, wie Lieferprob­lemen, entschuldi­gt. Darüber hinausgehe­nd fordert die Kammer eine Sanktionsf­reiheit bis Ende 2016. (APA/red.)

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