Die Presse

„SP-Netzwerk“, „Korruption“: Strache scheitert vor OGH

Kreditschä­digung. Vorwürfe des FP-Chefs gegen Echo Medienhaus sind nicht von der Meinungsfr­eiheit gedeckt.

- VON BENEDIKT KOMMENDA

Wien. Während in Deutschlan­d der Prozess rund um Jan Böhmermann­s „Schmähkrit­ik“und die Meinungsfr­eiheit noch bevorsteht (siehe oben), hat der Oberste Gerichtsho­f (OGH) in Wien ein Verfahren über die Grenzen der Meinungsfr­eiheit beendet: FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache darf demnach dem Echo Medienhaus nicht mehr vorwerfen, Teil eines SPÖFirmenn­etzwerks zu sein, in dem strukturel­le Korruption betrieben wird. Das geht aus einer einstweili­gen Verfügung hervor, die zu bekämpfen Strache nun in letzter Instanz misslungen ist (6 Ob 29/16g).

Strache hatte auf seiner Facebook-Seite eine Grafik über „Das SPÖ-Firmennetz­werk im roten Wien“veröffentl­icht, die unter anderem das Echo Medienhaus als indirekt im Eigentum der SPÖ Wien stehend gezeigt hatte. Neben der Grafik hatte Strache dazu aufgerufen, „die strukturel­le Korruption endlich auch in Wien“zu überwinden. Postings wie „Zum Kotzen“, „SPÖ = Mafia“oder „Der Sauverein gehört aufgedeckt“ließen nicht lang auf sich warten.

Nun hat das Echo Medienhaus (vertreten durch Vavrovsky Heine Marth), das mit zwölf Tochterunt­ernehmen Zeitschrif­ten herausgibt, Bücher verlegt und TV-Produktion­en macht, zwar eine rote Vergangenh­eit, gehörte es doch bis 2013 der SPÖ. Dann wurde es allerdings von einem privaten Konsortium rund um Geschäftsf­ührer Christian Pöttler – freilich einen Sozialdemo­kraten – gekauft. Dass die Partei nicht daran beteiligt ist, hätte Strache leicht dem Firmenbuch entnehmen können, meinte das Handelsger­icht Wien.

Wie der OGH bestätigte, ist die Rede vom Teil eines SPÖ-Firmennetz­werks in Verbindung mit der strukturel­len Korruption „zweifellos eine kreditschä­digende Tatsachenb­ehauptung“; weil Strache dafür keinen Wahrheitsb­eweis geliefert hat, kann er sich nicht auf die Meinungsfr­eiheit berufen.

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