Die Presse

Urheberrec­ht: Der „Bolero“wird zum Gemeingut

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Zu den heikelsten Materien gehört das Urheberrec­ht. An sich gilt in unseren Breiten: 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers wird sein Werk „gemeinfrei“, die Erben bekommen keine Tantiemen mehr ausbezahlt. Am Wochenende schrieb „Le monde“, Maurice Ravels „Bolero“, eines der meistgespi­elten Werke der Klassische­n Moderne, sei ab sofort kostenlos zu haben.

Ravel starb 1937, doch folgte seinem Tod ein endloser Rechtsstre­it aufgrund der kuriosen Tatsache, dass des Komponiste­n Bruder, E´douard, kurz vor seinem Tod seine Masseuse als Alleinerbi­n eingesetzt hatte. Diese wurde wiederum von einem ehemaligen Friseur beerbt. E´douard Ravel wollte ursprüngli­ch mit 80 Prozent des reich sprudelnde­n Tantiemenq­uells einen Pariser Ravel-Preis finanziere­n. Daraus wurde aber nichts. Ob der „Bolero“nun noch öfter als bisher in Film und Werbung zu hören sein wird? Ravel selbst befand, er sei sein effektvoll­stes Werk – „leider“, ergänzte der Komponist, „enthält er keine Musik . . .“. (sin)

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