Hausbesuche der Mystery-Shopper
„Einvernehmliche Auflösung hält nicht immer“, „Entscheidung der Woche“von Judith Hecht, 28. 7. Am selben Tag, an dem die „Presse“über die Neuausschreibung der Direktion im Belvedere berichtet, findet sich der Bericht über eine Kindergärtnerin, die rechtlich ungestraft damit davonkommt, während ihres Krankenstandes zu Hause Malkurse anzubieten. Man sieht, nicht immer können es sich die „Großen“richten. Richtig so, aber: Allzu oft urteilen Arbeitsgerichte so, dass man es als Normalbürger nicht versteht. Ärzte sollen nicht ungerechtfertigt krankschreiben, aber Patienten, die dem Arzt erzählen, sie hätten seit Tagen hohes Fieber und Kopfschmerzen, und die dann in Wahrheit Urlaub nehmen, wird nur der Mystery-Shopper entlarven, der nach dem Besuch des Arztes auch einmal beim Patienten zu Hause nachsieht. Und hier gilt dann auch gleiches Recht für alle und kein Nachsehen bei Gericht. Dr. Reinhard Kürsten, 1010 Wien