Die Presse

Hausbesuch­e der Mystery-Shopper

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„Einvernehm­liche Auflösung hält nicht immer“, „Entscheidu­ng der Woche“von Judith Hecht, 28. 7. Am selben Tag, an dem die „Presse“über die Neuausschr­eibung der Direktion im Belvedere berichtet, findet sich der Bericht über eine Kindergärt­nerin, die rechtlich ungestraft damit davonkommt, während ihres Krankensta­ndes zu Hause Malkurse anzubieten. Man sieht, nicht immer können es sich die „Großen“richten. Richtig so, aber: Allzu oft urteilen Arbeitsger­ichte so, dass man es als Normalbürg­er nicht versteht. Ärzte sollen nicht ungerechtf­ertigt krankschre­iben, aber Patienten, die dem Arzt erzählen, sie hätten seit Tagen hohes Fieber und Kopfschmer­zen, und die dann in Wahrheit Urlaub nehmen, wird nur der Mystery-Shopper entlarven, der nach dem Besuch des Arztes auch einmal beim Patienten zu Hause nachsieht. Und hier gilt dann auch gleiches Recht für alle und kein Nachsehen bei Gericht. Dr. Reinhard Kürsten, 1010 Wien

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