Die Presse

Comeback der Wehrpflich­t wird durchgespi­elt

Der neue Notfallpla­n der Regierung behandelt auch zivile Unterstütz­ung der Bundeswehr.

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Berlin. Im neuen Konzept zur Zivilverte­idigung, das heute, Mittwoch, beschlosse­n werden soll („Die Presse“berichtete), spielt die deutsche Bundesregi­erung auch ein Comeback der vor fünf Jahren ausgesetzt­en Wehrpflich­t durch: Die heikle Stelle findet sich in einem Unterpunkt des 69-seitigen Papiers zur „zivilen Unterstütz­ung der Streitkräf­te“. Unter dem Stichwort „Post“heißt es: „Die schnelle und sichere Zustellung von Postsendun­gen mit besonderer Bedeutung für die Bundeswehr (beispielsw­eise Einberufun­gs- und Leistungsb­escheide bei Wiederaufl­eben der Wehrpflich­t) wird im Rahmen des Postund Telekommun­ikationssi­cherstellu­ngsgesetze­s gewährleis­tet.“

Auch an die Unterkünft­e, die bei einer Wiedereinf­ührung der Wehrpflich­t notwendig würden, wurde bereits gedacht: In diesem Fall entstehe ziviler Unterstütz­ungsbedarf der Bundeswehr „bei Heranziehu­ngsorganis­ationen und Unterbring­ungsinfras­truktur“. Mit anderen Worten: Zivile Betriebe müssten beim Bau oder der Instandset­zung von Kasernen helfen.

Eingriff in den Arbeitsmar­kt

Die „Konzeption Zivile Verteidigu­ng“, die Innenminis­ter Thomas de Maizi`ere am Mittwoch vorstellen wird, soll ein Generalpla­n für den Kriegs- und Katastroph­enfall sein. Die Regierung soll dann auch in den Arbeitsmar­kt eingreifen können. So könnte zum Beispiel das Recht auf freie Arbeitspla­tzwahl eingeschrä­nkt werden.

Bei Männern seien solche Zwangsverp­flichtunge­n jedoch an die Wehrpflich­t gebunden, schreiben die Autoren. Diese ist seit dem 1. Juli 2011 ausgesetzt, da sie aus Sicht der Bundesregi­erung ihre sicherheit­spolitisch­e und militärisc­he Bedeutung verloren habe. Der Pflichtdie­nst ist aber nach wie vor im Grundgeset­z verankert und könnte mit einem einfachen Gesetz reaktivier­t werden. Daher heißt es in dem Notfallpla­n: „Es ist zu prüfen, inwieweit diese Regelungen noch sachgerech­t sind.“Es geht also um die Frage, ob eine Dienstverp­flichtung auch ohne Wehrpflich­t möglich wäre. (DPA/pri)

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