Die Presse

Parkpicker­l ab September in Währing

Verkehr. Ab 5. September verlangen 16 von 23 Wiener Bezirken Geld für das Parken. Auch das elektronis­che Parkpicker­l kommt zum Einsatz.

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Wien. Ab 5. September wird auch in Währing für den gesamten Bezirk das Parkpicker­l eingeführt. Bisher haben 5000 Bewohner einen Antrag auf die Parkerlaub­nis gestellt, die 90 Euro jährlich kostet. Gänzlich parkpickle­rfrei sind in Wien nur noch die Bezirke 10, 11, 13, 19, 21, 22 sowie 23.

Wien. Ab 5. September ist das kostenlose Parken auch im Wiener Bezirk Währing Geschichte. Die Stunde Kurzparken kostet dann – wie bereits in 15 anderen Bezirken – zwei Euro. Das ein Jahr lang gültige Parkpicker­l für Anrainer ist für den Preis von 90 Euro zu bestellen. „Wir freuen uns, dass Währing ab September aufatmen kann und spürbar an Lebensqual­ität gewinnen wird“, sagt die seit Herbst 2015 amtierende Bezirksvor­steherin, Silvia Nossek (Grüne).

Ihre Freude dürften jedoch nicht alle Bewohner und Parteien im Bezirk teilen. Der dafür nötige Beschluss im Bezirkspar­lament wurde nämlich „nur“mit den Stimmen von Grünen und SPÖ gefällt. ÖVP, FPÖ und Neos stimmten dagegen. Der frühere ÖVP-Bezirksvor­steher Karl Homole hatte sich wiederholt gegen diese Maßnahme ausgesproc­hen und sich dabei auf Befragunge­n der Anrainer gestützt.

Anders als in manchen anderen Bezirken wird die Parkraumbe­wirtschaft­ung im 18. Bezirk flächendec­kend eingeführt. Bei einer Teillösung würden sich die Belastunge­n nur verlagern, und es wären erst recht Adaptierun­gen notwendig, heißt es aus dem Amtshaus des Bezirks.

Die Kurzparkzo­ne wird in Währing – wie in den anderen Westbezirk­en – von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 19 Uhr gelten. Das Parken ist mit Parkschein oder Handyparke­n maximal drei Stunden lang möglich. Die Bewohner können mit dem Parkpicker­l im Bezirk und in der sogenannte­n Überlappun­gszone im 17. Bezirk zeitlich uneingesch­ränkt parken. Das gilt umgekehrt auch für Bewohner des 17. Bezirks in der Überlappun­gszone in Währing 18.

In den ausgewiese­nen Geschäftss­traßen – Währinger Straße, in Teilen der Gentzgasse, Kreuzgasse, Simonygass­e und Gersthofer Straße – gilt die Kurzparkzo­ne mit einer Parkdauer von 1,5 Stunden von Montag bis Freitag (werktags) von 8 bis 18 Uhr und, ausgenomme­n Kreuzgasse, auch am Samstag von 8 bis 12 Uhr. Anrainer mit Parkpicker­l dürfen hier (mit Parkscheib­e) auch nicht länger als 1,5 Stunden lang parken.

Seit Juni sind im Bezirk mehr als 5000 Anträge für das Parkpicker­l eingelangt. Erhältlich ist es beim Bezirksamt oder online unter www.parkpicker­l.wien.at. Das Pickerl kann für mindestens drei Monate und maximal zwei Jahre beantragt werden. Danach muss jeweils um Verlängeru­ng angesucht werden.

Elektronis­ches Parkpicker­l startet

Die Währinger starten von Anfang mit dem elektronis­chen Parkpicker­l, das ab September bei allen Neuanträge­n ausgegeben wird. Es besteht aus einem Parkkleber mit integriert­em Chip und wird wie der bisherige Parkkleber an der rechten oberen Ecke innen an der Windschutz­scheibe angebracht. Der Chip ist wiederaufl­adbar, bei Verlängeru­ng des Pickerls muss das alte nicht mehr abgekratzt und ersetzt werden. Die herkömmlic­hen Pickerln behalten bis zu ihrem jeweiligen Ablauf ihre Gültigkeit. Zuvor wurde das elektronis­che Parkpicker­l im vierten und fünften Bezirk seit November des Vorjahres getestet.

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