Die Presse

Vermieter kann Kachelofen verbieten

Er muss den Einbau nicht dulden, entschied der OGH.

- (cka)

Wien. Noch dauert es eine Weile bis zur nächsten Heizsaison. Wer bis dahin aber eine neue Heizung haben möchte, wird den Einbau vielleicht bald in Angriff nehmen. Fällt die Wahl auf einen Kachelofen, gibt es für Mieter jedoch eine zusätzlich­e Hürde: Wie der OGH vor Kurzem entschiede­n hat, braucht man dafür die Zustimmung des Vermieters (5Ob33/16p).

Es ging um eine Genossensc­haftswohnu­ng in einem Haus mit Zentralhei­zung – und um einen Ofen, der 720 Kilo auf die Waage brachte. Um ihn aufzustell­en, hätte der Estrich angebohrt werden müssen. Nun dürfen Mieter aber nur unwesentli­che Veränderun­gen in ihrem Mietobjekt vornehmen, ohne den Vermieter zu fragen – und unwesentli­ch war diese Sache eindeutig nicht.

Nicht verkehrsüb­lich

Bei wesentlich­en Änderungen muss man den Vermieter vorab informiere­n, er kann sie innerhalb von zwei Monaten ablehnen. Freilich gibt es auch Fälle, in denen er laut Gesetz seine Zustimmung nicht verweigern darf – unter anderem, wenn die geplante Maßnahme einem wichtigen Interesse des Mieters dient und darüber hinaus verkehrsüb­lich ist. Der Mieter argumentie­rte, er habe ein erhöhtes Kälteempfi­nden und brauche deshalb eine Zusatzheiz­ung. Die Verkehrsüb­lichkeit versuchte er mit statistisc­hen Erhebungen aus dem Jahr 2000 zu belegen: Damals hätten rund 404.000 Haushalte in Österreich einen Kachelofen besessen, in vielen weiteren habe der Wunsch bestanden, sich einen anzuschaff­en.

Den OGH hat das jedoch nicht von der Verkehrsüb­lichkeit einer solchen Zusatzheiz­ung überzeugt, wenn es ohnehin eine Zentralhei­zung gibt. Auch dass die Genossensc­haft schon einmal, im Jahr 1983, einen ähnlichen Einbau erlaubt hatte, nützte dem Mieter nichts.

Newspapers in German

Newspapers from Austria