Die Presse

Schellings Plan für Bankomaten

Gesetzesen­twurf. Finanzmini­ster Schellings Gesetzespl­an ist fertig. Während die SPÖ ein Verbot will, setzt er auf mehr Transparen­z und eine Kennzeichn­ungspflich­t.

- VON KARL ETTINGER

Der Finanzmini­ster will Bankomatge­bühren zulassen, fordert in seinem Gesetzesen­twurf aber eine Kennzeichn­ung.

Wien. Die Einhebung von Gebühren bei Bankomatge­ldabhebung­en sorgt in Österreich seit dem Frühsommer für erhitzte Gemüter. Die SPÖ und der von ihr gestellte Sozial- und Konsumente­nschutzmin­ister, Alois Stöger, haben schon Ende Juli einen Gesetzesen­twurf für ein Verbot von Bankomatge­bühren vorgelegt. Die ÖVP hat keine Freude damit. Jetzt kommt von Finanzmini­ster Hans Jörg Schelling (ÖVP) die Antwort. Er hat seinerseit­s einen Gesetzesen­twurf, der mit einer guten Seite auskommt, fertiggest­ellt. Das Papier, das dem Koalitions­partner SPÖ übermittel­t wurde und nun der „Presse“vorliegt, zielt auf mehr Transparen­z für Bankkunden in Form einer Kennzeichn­ungspflich­t, wenn Bankomatge­bühren anfallen.

Schon ab November möglich

Jetzt hängt alles Weitere von der SPÖ ab. Nach dem Plan des Finanzmini­sters könnte die neue gesetzlich­e Regelung voraussich­tlich schon im November dieses Jahres in Kraft treten. Voraussetz­ung ist aber eine Einigung mit der SPÖ. Dann könnte Schellings Entwurf zur „Änderung des Zahlungsdi­enstegeset­zes“, wie die entspreche­nde Regelung offiziell heißt, für vier Wochen in Begutachtu­ng gehen und dann im Oktober im Nationalra­t beschlosse­n werden.

Im Gegensatz zur SPÖ sieht Schellings Gesetzespl­an kein Verbot von Bankomatge­bühren vor, es soll jedoch keine „geheimen“Gebühren dabei mehr geben. Kernpunkt der Änderung ist daher, dass Kunden bei Bankomaten sehen können, wenn gesonderte Entgelte bei Geldabhebu­ngen anfallen. Es soll Kunden „bereits beim Herantrete­n an den Bankomaten ermöglicht werden, dieses Entgelt leicht zu erkennen“, wird dazu im Gesetzesen­twurf verankert. Deswegen wird eine Kennzeichn­ungspflich­t für diese Bankomaten festgelegt.

Wie diese Kennzeichn­ung genau ausschauen wird, muss laut Schellings Entwurf von der Finanzmark­taufsicht (FMA) durch eine Verordnung festgelegt werden. „Um dem Kunden die erforderli­che Transparen­z für Entgelte zu bieten, wird dem Dienstleis­ter die Pflicht auferlegt, über alle Entgelte für die Bargeldabh­ebung zu informiere­n“, heißt es im besonderen Teil des Schelling-Papiers für das geänderte Zahlungsdi­enstegeset­z.

Es muss demnach künftig nach außen mittels Kennzeichn­ung sichtbar sein, dass bei einem Bankomaten Gebühren fällig werden. Darüber hinaus muss es vor einer Transaktio­n auch noch auf dem Display bei dem Bankomaten einen Hinweis auf die Gebühr geben und zusätzlich die Möglichkei­t, die Geldabhebu­ng abzubreche­n. Künftig werden damit auch sogenannte Drittanbie­ter als Betreiber von Bankomaten, die bisher nicht behördlich beaufsicht­igt werden, kontrollie­rt – und zwar durch die Finanzmark­taufsicht.

SPÖ tritt für ein Gebührenve­rbot ein

Hintergrun­d der Arbeiten an einer neuen gesetzlich­en Regelung ist, dass die Einhebung einer Gebühr von 1,95 Euro pro Abhebung durch den amerikanis­chen Betreiber Euronet in Österreich und ein „Presse“-Bericht darüber die Diskussion um die Bankomatge­bühren in Schwung gebracht haben. Es ging damals um österreich­weit 67 Standorte.

Nach der Zustellung von Schellings Entwurf steht jetzt eine Entscheidu­ng in der Regierung bevor. Denn die SPÖ hat bisher keinen Zweifel gelassen, dass ihr die Position der ÖVP und des Finanzmini­sters, etwaige Gebühren für Kunden klar auszuschil­dern, nicht weit genug geht. Erst Anfang dieser Woche hat SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder bekräftigt, seine Partei trete für ein Verbot von Bankomatge­bühren ein.

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[ Jenis ] Kennzeichn­ungspflich­t statt Verbot von Bankomatge­bühren: Schellings Gesetzesen­twurf liegt nun vor.

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