Wenn die Masse Geld gewährt
Crowdinvesting. Die klassischen Plattformen prüfen die Unternehmen, für die sie Geld einsammeln. Erfolgsgarantie gibt es aber keine.
Wien. Crowdinvesting ist vor allem als Startup-Finanzierung gedacht, fand zuletzt aber auch im Immobilienbereich Anwendung. Das Prinzip funktioniert so: Viele Anleger investieren kleine Summen (meist zwischen 100 und 5000 Euro) in ein Unternehmen und werden am Erfolg beteiligt (über Genussscheine, stille Beteiligungen oder Aktien) oder erhalten Zinsen (aus Nachrangdarlehen). Kürzlich sorgte ein – noch nicht letztinstanzlich entschiedenes – Urteil aus Graz für Aufsehen, wonach die Nachrangdarlehen eines Fotovoltaikunternehmens gröblich benachteiligend für Verbraucher seien – unter anderem, weil unternehmerisches Risiko auf den Darlehensgeber übergewälzt werde, ohne ihn am Erfolg zu beteiligen („Die Presse“berichtete).
Grundsätzlich gilt : Erfolg ist beim Crowdinvesting nicht garantiert. „Eine klassische Produkthaftung gibt es nicht“, sagt Christoph Urbanek, Rechtsanwalt und Part- ner bei DLA Piper. Freilich: Sollte der Geschäftsführer das Unternehmen nicht ordentlich führen (also sich etwa ein unverhältnismäßig hohes Geschäftsführergehalt auszahlen), kann daraus grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz entstehen.
Fälle dazu gebe es aber noch keine. „Der Nachweis dürfte meist auch schwer zu führen sein.“Die klassischen Crowdinvesting-Plattformen führen eine Due-Diligence-Prüfung durch, prüfen also die Unternehmen, die bei ihnen Geld einsammeln. Unternehmen, die gröbere Probleme haben, sollten nicht dort landen. Die Strategie muss dennoch nicht aufgehen. „Wenn ein Projekt scheitert, ist es fraglich, inwieweit die Plattform dann haften könnte“, sagt Urbanek. Wie hoch das Risiko des Scheiterns ist, dazu fehlten Erfahrungswerte. Bei den Unternehmen muss es sich nicht zwingend um Start-ups handeln. Es können auch Projekte sein, Voraussetzung sei nur eine Gewinnabsicht. (b. l.)