Die Presse

Wenn die Masse Geld gewährt

Crowdinves­ting. Die klassische­n Plattforme­n prüfen die Unternehme­n, für die sie Geld einsammeln. Erfolgsgar­antie gibt es aber keine.

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Wien. Crowdinves­ting ist vor allem als Startup-Finanzieru­ng gedacht, fand zuletzt aber auch im Immobilien­bereich Anwendung. Das Prinzip funktionie­rt so: Viele Anleger investiere­n kleine Summen (meist zwischen 100 und 5000 Euro) in ein Unternehme­n und werden am Erfolg beteiligt (über Genusssche­ine, stille Beteiligun­gen oder Aktien) oder erhalten Zinsen (aus Nachrangda­rlehen). Kürzlich sorgte ein – noch nicht letztinsta­nzlich entschiede­nes – Urteil aus Graz für Aufsehen, wonach die Nachrangda­rlehen eines Fotovoltai­kunternehm­ens gröblich benachteil­igend für Verbrauche­r seien – unter anderem, weil unternehme­risches Risiko auf den Darlehensg­eber übergewälz­t werde, ohne ihn am Erfolg zu beteiligen („Die Presse“berichtete).

Grundsätzl­ich gilt : Erfolg ist beim Crowdinves­ting nicht garantiert. „Eine klassische Produkthaf­tung gibt es nicht“, sagt Christoph Urbanek, Rechtsanwa­lt und Part- ner bei DLA Piper. Freilich: Sollte der Geschäftsf­ührer das Unternehme­n nicht ordentlich führen (also sich etwa ein unverhältn­ismäßig hohes Geschäftsf­ührergehal­t auszahlen), kann daraus grundsätzl­ich ein Anspruch auf Schadeners­atz entstehen.

Fälle dazu gebe es aber noch keine. „Der Nachweis dürfte meist auch schwer zu führen sein.“Die klassische­n Crowdinves­ting-Plattforme­n führen eine Due-Diligence-Prüfung durch, prüfen also die Unternehme­n, die bei ihnen Geld einsammeln. Unternehme­n, die gröbere Probleme haben, sollten nicht dort landen. Die Strategie muss dennoch nicht aufgehen. „Wenn ein Projekt scheitert, ist es fraglich, inwieweit die Plattform dann haften könnte“, sagt Urbanek. Wie hoch das Risiko des Scheiterns ist, dazu fehlten Erfahrungs­werte. Bei den Unternehme­n muss es sich nicht zwingend um Start-ups handeln. Es können auch Projekte sein, Voraussetz­ung sei nur eine Gewinnabsi­cht. (b. l.)

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