Schmiergeldaffäre um die OeBS: OGH hebt Urteil teilweise auf
Verfahren muss neu aufgerollt werden, zwei Freisprüche wurden bestätigt.
Wien. Im Schmiergeldprozess um die Nationalbank-Tochter OeBS wird es eine Neuauflage geben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Freisprüche für den ehemaligen ExOeNB-Vizegouverneur und OeBS-Aufsichtsrat Wolfgang Duchatczek sowie für einen ehemaligen OeBS-Mitarbeiter bestätigt, andere Teile des Urteils jedoch aufgehoben.
In dem Verfahren ging es um Schmiergeldzahlungen, die an die Zentralbanken von Aserbaidschan und Syrien geflossen sein sollen, um Druckaufträge für die Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS) an Land zu ziehen. Im Oktober 2014 verurteilte das Landesgericht für Strafsachen Wien sieben Angeklagte, darunter auch die Ex-OeBS-Geschäftsführer Michael Wolf, Johannes Miller und Kurt Meyer, zu (teilweise bedingten) Strafen. Die Vorwürfe lauteten auf Untreue, Bestechung, Geldwäscherei und Abgabenhinterziehung.
Urteilsgründe reichen nicht
Die Schuldsprüche wegen Bestechung, Geldwäscherei und teilweise auch wegen Untreue hielten jedoch vor dem Höchstgericht nicht stand: Wie der OGH am Freitag mitteilte, waren die Urteilsgründe nicht ausreichend (13 Os 105/15p, 13 Os 106/15k). Für die Beschuldigten ist die Sache damit aber nicht ausgestanden: Das Verfahren sei „insoweit vom Wiener Straflandesgericht neu durchzuführen“, heißt es in der Mitteilung des OGH.
Teile des Urteils hat das Höchstgericht jedoch bestätigt: die Freisprüche für Duchatczek und einen OeBS-Mitarbeiter, aber auch mehrere Schuldsprüche (fünf wegen Untreue sowie jene, bei denen es um Abgabendelikte ging).
Der OGH folgte mit seiner Entscheidung der Generalprokuratur, die unter anderem beanstandet hatte, es sei nicht klar herausgearbeitet worden, ob die ausländischen Notenbanker, die Provisionen bekommen haben sollen, auch wirklich Amtsträger waren. Im ersten Prozess war freilich ein düsteres Sittenbild zutage gekommen – so sagten Beschuldigte aus, Geschäfte mit Syrien oder Aserbaidschan wären ohne Bestechung der Entscheidungsträger undenkbar gewesen. Auch von wirtschaftlichen Zwängen, die Aufträge trotzdem an Land zu ziehen, und einer „Kultur des Wegschauens“war die Rede. (cka/APA)