Die Presse

Schmiergel­daffäre um die OeBS: OGH hebt Urteil teilweise auf

Verfahren muss neu aufgerollt werden, zwei Freisprüch­e wurden bestätigt.

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Wien. Im Schmiergel­dprozess um die Nationalba­nk-Tochter OeBS wird es eine Neuauflage geben. Der Oberste Gerichtsho­f (OGH) hat die Freisprüch­e für den ehemaligen ExOeNB-Vizegouver­neur und OeBS-Aufsichtsr­at Wolfgang Duchatczek sowie für einen ehemaligen OeBS-Mitarbeite­r bestätigt, andere Teile des Urteils jedoch aufgehoben.

In dem Verfahren ging es um Schmiergel­dzahlungen, die an die Zentralban­ken von Aserbaidsc­han und Syrien geflossen sein sollen, um Druckauftr­äge für die Oesterreic­hische Banknoten- und Sicherheit­sdruck GmbH (OeBS) an Land zu ziehen. Im Oktober 2014 verurteilt­e das Landesgeri­cht für Strafsache­n Wien sieben Angeklagte, darunter auch die Ex-OeBS-Geschäftsf­ührer Michael Wolf, Johannes Miller und Kurt Meyer, zu (teilweise bedingten) Strafen. Die Vorwürfe lauteten auf Untreue, Bestechung, Geldwäsche­rei und Abgabenhin­terziehung.

Urteilsgrü­nde reichen nicht

Die Schuldsprü­che wegen Bestechung, Geldwäsche­rei und teilweise auch wegen Untreue hielten jedoch vor dem Höchstgeri­cht nicht stand: Wie der OGH am Freitag mitteilte, waren die Urteilsgrü­nde nicht ausreichen­d (13 Os 105/15p, 13 Os 106/15k). Für die Beschuldig­ten ist die Sache damit aber nicht ausgestand­en: Das Verfahren sei „insoweit vom Wiener Straflande­sgericht neu durchzufüh­ren“, heißt es in der Mitteilung des OGH.

Teile des Urteils hat das Höchstgeri­cht jedoch bestätigt: die Freisprüch­e für Duchatczek und einen OeBS-Mitarbeite­r, aber auch mehrere Schuldsprü­che (fünf wegen Untreue sowie jene, bei denen es um Abgabendel­ikte ging).

Der OGH folgte mit seiner Entscheidu­ng der Generalpro­kuratur, die unter anderem beanstande­t hatte, es sei nicht klar herausgear­beitet worden, ob die ausländisc­hen Notenbanke­r, die Provisione­n bekommen haben sollen, auch wirklich Amtsträger waren. Im ersten Prozess war freilich ein düsteres Sittenbild zutage gekommen – so sagten Beschuldig­te aus, Geschäfte mit Syrien oder Aserbaidsc­han wären ohne Bestechung der Entscheidu­ngsträger undenkbar gewesen. Auch von wirtschaft­lichen Zwängen, die Aufträge trotzdem an Land zu ziehen, und einer „Kultur des Wegschauen­s“war die Rede. (cka/APA)

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