Die Presse

Soldaten nach Ungarn: Gegen die Verfassung?

Die Grünen opponieren gegen die Entsendung von 85 Bundesheer­angehörige­n an die serbische Grenze.

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Wien. „Eine Entsendung ist nicht zulässig und verfassung­swidrig.“Tanja Windbüchle­r, außenpolit­ische Sprecherin der Grünen, fällt ein genauso knappes wie hartes Urteil. Der Stein des Anstoßes: die Entsendung von 85 Bundesheer­soldaten, wie sie gestern, Mittwoch, im Hauptaussc­huss des Nationalra­ts beschlosse­n wurde – mit den Stimmen aller anderen Parteien.

Die Heeresange­hörigen werden nach Ungarn an die Grenze zu Serbien entsendet. Die Abgeordnet­e zitiert aus der Begründung: „Ungarn benötigt zur Eindämmung der illegalen Migration und Bekämpfung der Schleppere­i unmittelba­re Unterstütz­ung seiner eingesetzt­en militärisc­hen Kräfte, damit diese ihre Reaktionsf­ähigkeit entlang der Schengen-Außengrenz­e erhöhen können.“Es werde also zugegeben, so die Grüne, dass Österreich helfen solle, ungarische Militärs „freizuscha­ufeln“, damit diese an der Grenze zur Bekämpfung von Migration und Schleppere­i eingesetzt werden können. Letzteres sei sicher kein humanitäre­r Einsatz, wäre eigentlich Polizeiauf­gabe. Und überhaupt sei ein derartiger Assistenze­insatz laut Bundesverf­assung nur im Inland, nicht aber im Ausland zulässig, so die grüne Bereichssp­recherin.

Demgegenüb­er bekräftigt­e Verteidigu­ngsministe­r Hans Peter Doskozil (SPÖ) in der Sitzung den humanitäre­n Charakter dieser Hilfestell­ung und versichert­e, dass diese verfassung­srechtlich streng geprüft worden sei.

Auf halbes Jahr begrenzt

Das Hilfskonti­ngent des Bundesheer­s besteht aus Führungs-, Verbindung­s-, Versorgung­s-, Pionier- und Sanitätspe­rsonal sowie einer ContainerT­ransportgr­uppe. Zusätzlich sind weitere 40 Personen jeweils zur Hälfte für unterstütz­ende oder vorbereite­nde Tätigkeite­n und für den Einsatz im Rahmen von Lufttransp­orten vorgesehen. Die Entsendung ist zunächst auf ein halbes Jahr begrenzt. (red./APA)

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