Die Presse

OeNB-Pensionen: Verhandlun­g vor dem VfGH

Pensionskü­rzungen. Wurden Grundrecht­e verletzt? Das muss jetzt der VfGH entscheide­n.

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Die gesetzlich verfügte Kürzung von Nationalba­nk-Sonderpens­ionen stand gestern, Mittwoch, auf der Agenda des Verfassung­sgerichtsh­ofs (VfGH). Es fand eine öffentlich­e Verhandlun­g statt, eine Entscheidu­ng fiel jedoch nicht. Diese werde mündlich oder schriftlic­h bekannt gegeben, kündigte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger an.

Die Kläger – der Zentralbet­riebsrat sowie acht Angestellt­e und Pensionist­en der Oesterreic­hischen Nationalba­nk (OeNB), wehren sich gegen den gesetzlich­en Eingriff in ihr Besoldungs­und Pensionssy­stem. Zum Teil stehen die betreffend­en Bestimmung­en im Verfassung­srang. Die Einschnitt­e gelten für rund 9600 Beschäftig­te im öffentlich­en Bereich, die größten Kürzungen betreffen Beschäftig­te der Nationalba­nk.

Diese verlangen nun vom VfGH die Aufhebung von Teilen des Bundesverf­assungsges­etzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlich­er Funktionär­e als „grundprinz­ipienwidri­g“. Weitere Regelungen wurden als verfassung­swidrig angefochte­n. Hier sei eine Verfassung­sbestimmun­g in der klaren Absicht gemacht worden, dass der VfGH die Kürzungen nicht prüfen könne, sagte die Vertreteri­n der OeNB-Pensionist­en. Sozialer Neid dürfe nicht zur Rechtferti­gung von Grundrecht­seingriffe­n werden, argumentie­rte sie. Unter anderem wollen die Kläger erreichen, dass keine zusätzlich­en Pensionsbe­iträge eingehoben werden, dass das Pensionsan­trittsalte­r für Dienstneh- mer, die alten Dienstbest­immungen unterliege­n, nicht erhöht und der Pensionsbe­messungsze­itraum nicht ausgedehnt wird. Die Abschläge bei früherem Pensionsan­tritt und die Einhebung gestaffelt­er Pensionssi­cherungsbe­iträge von höheren Pensionen sind ihnen ebenso ein Dorn im Auge.

Höchstpens­ion 34.500 Euro

Nach Aufforderu­ng durch den VfGH nannte die OeNB freilich auch Zahlen: 57 OeNB-Pensionist­en beziehen demnach Pensionen, die höher sind als 300 Prozent der ASVG-Höchstbeme­ssungsgrun­dlage, also 13.950 Euro monatlich. Die höchste Pension macht 34.495,01 Euro monatlich aus. Die Durchschni­ttspension in dieser Gruppe liegt bei 17.507,33 Euro, die Hälfte der Betroffene­n bezieht mindestens 15.696,19 Euro. Durch den Sicherungs­beitrag sinkt die Durchschni­ttspension netto um 10,45 Prozent, die Höchstpens­ion um 16,11 Prozent (zusätzlich zu früheren, geringeren Kürzungen durch das zweite Stabilität­sgesetz).

Laut Rechnungsh­of reißen die Pensionen der Notenbanke­r ein Loch in die OeNB-Bilanz: Die Pensionsre­serve habe Ende 2013 eine Deckungslü­cke von 39 Mio. Euro aufgewiese­n, die wegen der niedrigen Zinsen noch deutlich größer werden könnte. Die Rede ist von bis zu 133 weiteren Millionen bis 2016. Zwischen 2009 und 2013 musste die OeNB 215,9 Mio. Euro für die Pensionen zuschießen, was die Gewinne – und damit die Ausschüttu­ngen an die Republik Österreich – minderte. (APA/red.)

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[ APA] Die Causa OeNBPensio­nen beschäftig­t den Verfassung­sgerichtsh­of. Gestern fand eine öffentlich­e Verhandlun­g statt.

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