Lang krank, dann Teilzeit
Berufsrückkehr. Neues Gesetz soll ab 2017 nach langem Krankenstand die Wiedereingliederung erleichtern.
Wien. Über die Pensionsmaßnahmen, für die Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) nach dem Pensionsgipfel vom 29. Februar nunmehr einen Gesetzesentwurf fertiggestellt hat, wird mit ÖVP und Sozialpartner heute, Freitag, weiter beraten. Mit dem Pensionspaket vom 29. Februar wurde auch eine Forderung der Sozialpartner zur leichteren Rückkehr in den Beruf nach langem Krankenstand paktiert. Der Entwurf Stögers für ein „Wiedereingliederungsteilzeitgesetz“ist inzwischen in Begutachtung.
Die Neuregelung ist ab Jänner 2017 geplant. Beschäftigte erhalten dann nach einem Krankenstand von mindestens sechs Wochen die Chance, mit ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass sie vorerst als Teilzeitkraft in den Berufsalltag zu- rückkehren. Diese Teilzeitbeschäftigung kann von einem bis zu sechs Monaten dauern. Voraussetzung ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis vor dem Antritt zumindest schon drei Monate bestanden hat.
Die Arbeitszeit kann in diesen Fällen auf die Hälfte bis 75 Prozent des regulären Pensums reduziert werden. Es gibt jedoch auch die Alternative, noch langsamer einzusteigen: Dabei wird zuerst weniger als 50 Prozent gearbeitet, wenn dann im Schnitt während der gesamten Zeit der Wiedereingliederung 50 bis 75 Prozent der Normalarbeitszeit erreicht wird. Der Betroffene hat dabei neben dem regulären Lohn für die Teilzeitarbeit auch Anspruch auf ein Wiedereingliederungsgeld aus Mitteln der Krankenversicherung. (ett)