Die Presse

Lang krank, dann Teilzeit

Berufsrück­kehr. Neues Gesetz soll ab 2017 nach langem Krankensta­nd die Wiedereing­liederung erleichter­n.

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Wien. Über die Pensionsma­ßnahmen, für die Sozialmini­ster Alois Stöger (SPÖ) nach dem Pensionsgi­pfel vom 29. Februar nunmehr einen Gesetzesen­twurf fertiggest­ellt hat, wird mit ÖVP und Sozialpart­ner heute, Freitag, weiter beraten. Mit dem Pensionspa­ket vom 29. Februar wurde auch eine Forderung der Sozialpart­ner zur leichteren Rückkehr in den Beruf nach langem Krankensta­nd paktiert. Der Entwurf Stögers für ein „Wiedereing­liederungs­teilzeitge­setz“ist inzwischen in Begutachtu­ng.

Die Neuregelun­g ist ab Jänner 2017 geplant. Beschäftig­te erhalten dann nach einem Krankensta­nd von mindestens sechs Wochen die Chance, mit ihrem Arbeitgebe­r zu vereinbare­n, dass sie vorerst als Teilzeitkr­aft in den Berufsallt­ag zu- rückkehren. Diese Teilzeitbe­schäftigun­g kann von einem bis zu sechs Monaten dauern. Voraussetz­ung ist allerdings, dass das Arbeitsver­hältnis vor dem Antritt zumindest schon drei Monate bestanden hat.

Die Arbeitszei­t kann in diesen Fällen auf die Hälfte bis 75 Prozent des regulären Pensums reduziert werden. Es gibt jedoch auch die Alternativ­e, noch langsamer einzusteig­en: Dabei wird zuerst weniger als 50 Prozent gearbeitet, wenn dann im Schnitt während der gesamten Zeit der Wiedereing­liederung 50 bis 75 Prozent der Normalarbe­itszeit erreicht wird. Der Betroffene hat dabei neben dem regulären Lohn für die Teilzeitar­beit auch Anspruch auf ein Wiedereing­liederungs­geld aus Mitteln der Krankenver­sicherung. (ett)

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