Die Presse

Ein Rapper, der nichts sagen will

Freispruch. Der US-Musiker Freddie Gibbs wurde vom Vorwurf des sexuellen Missbrauch­s einer wehrlosen Person freigespro­chen.

- VON MANFRED SEEH

Wien. US-Rapper Freddie Gibbs bekannte sich „nicht schuldig“. Mehr wollte er am Freitag vor einem Wiener Strafgeric­ht nicht sagen. Man war an die in US-Krimis viel zitierte Rechtsbele­hrung erinnert: „Sie haben das Recht zu schweigen . . .“Tatsächlic­h haben dieses Recht auch österreich­ische Angeklagte. Und davon machte der 34-Jährige nun eben Gebrauch.

Also verlas Richter Andreas Böhm das Protokoll eines Polizeiver­hörs. Damals war der Musiker gefragt worden, ob er sich vorstellen könne, warum ihn eine Wiener Jugendlich­e, eine 17-Jährige, wegen sexuellen Missbrauch­s anzeigen sollte, wenn es diesen Missbrauch gar nicht gegeben habe. Und damals hatte Gibbs angegeben: „Vielleicht, weil ich berühmt bin, vielleicht, weil ich ein Rapper bin.“

Letztlich wurden aber die Hintergrün­de für die belastende Aussage der 17-Jährigen, die in den Augen der Staatsanwä­ltin mit sogenannte­n K.-o.-Tropfen betäubt und dann zum wehrlosen Opfer sexuellen Missbrauch­s geworden war, nicht näher erforscht. Vielmehr konzentrie­rte sich der Richter auf die Beweislage. Und die war dünn. So kam es keineswegs überrasche­nd, dass Gibbs freigespro­chen wurde. Das – noch nicht rechtskräf­tige – Urteil erging im Zweifel für den Angeklagte­n. Gibbs-Kenner erinnerte diese Entwicklun­g wohl an den Titel des jüngsten Albums des Gangsta-Rappers: „Shadow of a Doubt“(Schatten eines Zweifels).

Am 5. Juli, nach einem Auftritt von Gibbs im Wiener Nachtclub Grelle Forelle, sollen der Musiker und seine Crew zwei junge Frauen mit in ein Wiener Hotel genommen haben. Zuvor sollen die beiden eben mit K.-o.-Tropfen gefügig gemacht worden sein. Ein Security-Mann soll sich an der 17-Jähri- gen vergangen haben. Auch Gibbs soll die hilflose Situation der jungen Frau ausgenutzt haben. Der Security-Mann ist derzeit für die Justiz nicht greifbar. DNA-Spuren zeigen, dass er Sex mit der 17-Jährigen hatte.

Entlastend­e Zeugenauss­agen

Allerdings haben laut den Wiener Anwälten von Gibbs, Thomas Kralik und Rudolf Mayer, Zeugen aus dem Hotel ausgesagt, die jungen Frauen seien mit dem Leibwächte­r „scherzend“an der Rezeption vorbeigega­ngen. Laut einer Zeugin habe eines der Mädchen gemeint: „Wir gehen öfters mit Rappern mit, wir wissen es ist nicht gut für uns.“

Die Tatsache, dass die 17-Jährige Gibbs erst zehn Monate nach der angegebene­n Tat belastet hatte, sorgte nun für Gemurmel im Prozesspub­likum. Die Staatsanwä­ltin führte diese späten Angaben auf die Wirkung der K.-o.-Tropfen zurück.

Gibbs war im Sommer in Toulouse verhaftet worden, hatte dann rund vier Wochen in Wien in U-Haft verbracht. Und war gegen 50.000 Euro Kaution freigelass­en worden.

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[ APA ] Freigespro­chen: US-Rapper Freddie Gibbs.

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