Die Presse

Gegner als ChlorhuhnP­rimitivlin­ge desavouier­t

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Zur Diskussion über das Freihandel­sabkommen mit Kanada Die Informatio­nsbereitsc­haft der Ceta-Befürworte­r – dazu zählt trotz einiger weniger neutraler Artikel auch „Die Presse“– ist weiterhin (wohl mit gutem Grund) bescheiden. Die Gegner werden da gern als Chlorhohn-Primitivli­nge desavouier­t. Man kann die Problemati­k gut an zwei konkreten Beispielen aufzeigen:

Wenn das Atomkraftw­erk Zwentendor­f ein ausländisc­her Großkonzer­n errichtet hätte,

wären die Schadeners­atzforderu­ngen an Österreich garantiert so hoch gewesen, dass an eine Nichtinbet­riebnahme nicht zu denken gewesen wäre. Beim Verbot des kleinen Glücksspie­ls hätte sich der österreich­ische Staat das wohl leisten können, aber die Entscheidu­ngslage wäre auch hier eine andere gewesen. Es gibt eben Fälle, in denen der Staat seine Bürger schützen muss, ohne von Großkonzer­nen finanziell in die Knie gezwungen werden zu können.

Dass die Abgeltung von Entschädig­ungen anzuerkenn­en ist, ist in einem Rechtsstaa­t wohl keine Frage. Man hört aber nichts darüber, ob nur die nachgewies­enen Investitio­nen oder auch der entgangene Gewinn geltend gemacht werden können. Es müssten auch Risikomate­rien ausgewiese­n werden, wie das eben bei Atomkraft und Glücksspie­l der Fall ist. Hier fände ich es angebracht, nur einen angemessen­en Teil des Kapitalein­satzes abzugelten.

Und: Gerichtsst­and muss bei Fällen im Inland Österreich sein – und vice versa Kanada. Wenn ich einen kanadische­n Steuerbera­ter in einer kanadische­n Causa klagen will, ist es doch selbstvers­tändlich, dass das nach kanadische­m Recht geschehen muss. DI Rudolf Lamprecht, 1080 Wien

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