Gegner als ChlorhuhnPrimitivlinge desavouiert
Zur Diskussion über das Freihandelsabkommen mit Kanada Die Informationsbereitschaft der Ceta-Befürworter – dazu zählt trotz einiger weniger neutraler Artikel auch „Die Presse“– ist weiterhin (wohl mit gutem Grund) bescheiden. Die Gegner werden da gern als Chlorhohn-Primitivlinge desavouiert. Man kann die Problematik gut an zwei konkreten Beispielen aufzeigen:
Wenn das Atomkraftwerk Zwentendorf ein ausländischer Großkonzern errichtet hätte,
wären die Schadenersatzforderungen an Österreich garantiert so hoch gewesen, dass an eine Nichtinbetriebnahme nicht zu denken gewesen wäre. Beim Verbot des kleinen Glücksspiels hätte sich der österreichische Staat das wohl leisten können, aber die Entscheidungslage wäre auch hier eine andere gewesen. Es gibt eben Fälle, in denen der Staat seine Bürger schützen muss, ohne von Großkonzernen finanziell in die Knie gezwungen werden zu können.
Dass die Abgeltung von Entschädigungen anzuerkennen ist, ist in einem Rechtsstaat wohl keine Frage. Man hört aber nichts darüber, ob nur die nachgewiesenen Investitionen oder auch der entgangene Gewinn geltend gemacht werden können. Es müssten auch Risikomaterien ausgewiesen werden, wie das eben bei Atomkraft und Glücksspiel der Fall ist. Hier fände ich es angebracht, nur einen angemessenen Teil des Kapitaleinsatzes abzugelten.
Und: Gerichtsstand muss bei Fällen im Inland Österreich sein – und vice versa Kanada. Wenn ich einen kanadischen Steuerberater in einer kanadischen Causa klagen will, ist es doch selbstverständlich, dass das nach kanadischem Recht geschehen muss. DI Rudolf Lamprecht, 1080 Wien