Die Presse

Exmitarbei­ter mit Gewehr verjagt: Waffenverb­ot

Verwaltung­sgerichtsh­of billigt Strenge gegen angeblich reuigen Chef.

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Wien. Äußerst unsanft reagierte ein Unternehme­r, als ein Exmitarbei­ter ihn nochmals aufsuchte: Er bedrohte ihn mit einer Schrotflin­te und jagte ihn, abwechseln­d auf Kopf und Füße zielend, hinaus. Ein Polizist sah dann das mit zwei Gummipatro­nen geladene Gewehr neben dem Schreibtis­ch des Mannes an der Wand lehnen. Die Bezirkshau­ptmannscha­ft verfügte ein Waffenverb­ot, das Landesverw­altungsger­icht NÖ bestätigte dieses. Auch wenn der Mann laut verkehrsps­ychologisc­her Stellungna­hme bereut habe, rechtferti­gten das Hantieren mit der Waffe und deren gefährlich­e Lagerung in einem frei zugänglich­en Raum das Verbot.

Der Verwaltung­sgerichtsh­of ließ eine außerorden­tliche Revision dagegen nicht zu (Ra 2016/03/0075). Nach dem strengen Maßstab des Gesetzes könne der Entscheidu­ng nicht entgegenge­treten werden. Warum der Mann bewaffnet war, geht nicht aus ihr hervor. (kom)

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