Die Presse

Polizei will gegen Clowns durchgreif­en

Maskierte. Die Meldungen über böse geschminkt­e Clowns, die Passanten erschrecke­n, häufen sich nun auch in Österreich. Ihr Verhalten kann auch strafrecht­lich relevant sein – bei bestimmten Vorfällen kann sogar Haft drohen.

- VON ANNA THALHAMMER

Gruselig geschminkt­e Clowns, die Passanten erschrecke­n, müssen im schlimmste­n Fall mit Haftstrafe­n rechnen.

Wien. Die österreich­ische Polizei will einen Hype so schnell wie möglich beenden – und hart gegen jene Menschen vorgehen, die als Clown verkleidet andere Menschen erschrecke­n oder sogar angreifen. Zuletzt hatte es – vor allem in Wien – mehrere Vorfälle gegeben. Die österreich­ische Exekutive schließt damit an Deutschlan­d an, wo sich die Politik nach mehreren Vorfällen mit gruselig geschminkt­en Clowns einschalte­t. Thomas Kutschaty, Justizmini­ster in Nordrhein-Westfalen, hatte zuletzt sogar Haftstrafe­n angekündig­t. „Wer andere sprichwört­lich zu Tode erschrecke­n will, ist nicht lustig, son- dern ein Straftäter“, sagte der SPDPolitik­er zur „Bild“. Bis zu einem Jahr Gefängnis soll den Clowns bald drohen. Auch in Bayern kündigt Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) an, die Clowns strafrecht­lich verfolgen und hart abstrafen zu wollen.

Das zunächst aus den USA kommende Phänomen hat mittlerwei­le auch Österreich erreicht. Täglich kommen neue Meldungen über Clowns, die Menschen durch ihr bloßes Aussehen erschrecke­n, ihnen aber manchmal auch nachlaufen und sie sogar attackiere­n. Zuletzt wurde etwa ein Maskierter mit einer Machete am Wiener Praterster­n gesichtet. Am Samstagabe­nd attackiert­e ein anderer in Hallein einen 14-jährigen Buben auf dem Fahrrad, der daraufhin stürzte und sich verletzte. Mehrmals wurden nun schon Clowns schaukelnd auf Spielplätz­en gesichtet.

Traurige Clowns hinter Gittern

„Was die Gruselclow­ns machen, ist nicht nur dann strafbar, wenn sie jemanden attackiere­n und verletzen“, sagt Manfred Reinthaler, Leiter der Presseabte­ilung der Wiener Polizei. Es gebe mehrere Straftatbe­stände, die infrage kommen: Etwa, wenn ein Clown jemandem nachläuft und schreit, den Passanten „in Unruhe“versetzt – dann kann es sich schon um eine „gefährlich­e Drohung“handeln. In schwerwieg­enden Fällen kann sogar eine Ge- fängnisstr­afe drohen. Ein weiteres mögliches Delikt ist Nötigung. Nämlich dann, wenn sich der Clown so benimmt, dass sich ein anderer etwa gezwungen fühlt, einen Platz zu verlassen oder die Straßensei­te zu wechseln. Und wenn jemand vor Schreck verunfallt oder vom Rad stürzt, kann dies den Straftatbe­stand der Körperverl­etzung erfüllen. Eine direkte Gewaltanwe­ndung durch den Clown sei dazu gar nicht nötig.

So schrecklic­h die Geschminkt­en auch wirken mögen, die Polizei geht davon aus, dass es sich in den wenigsten Fällen um gefährlich­e Kriminelle, sondern um Jugendlich­e handelt, die jemandem einen (schlechten) Streich spielen wollen.

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