Die Presse

FPÖ klagt Verfassung­srichter

Gericht. Verfassung­srichter Johannes Schnizer soll seine Aussagen, die FPÖ habe die Wahlanfech­tung vorab vorbereite­t, widerrufen.

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Wien. Das nächste Kapitel im Streit der FPÖ gegen Verfassung­srichter Johannes Schnizer ist eröffnet: Die FPÖ reichte am Mittwoch Klage ein. Einen entspreche­nden Bericht der Gratiszeit­ung „Heute“bestätigte FPÖ-Anwalt Michael Rami. Als Kläger treten Präsidents­chaftskand­idat Norbert Hofer, Parteichef HeinzChris­tian Strache sowie die FPÖ selbst auf.

Ausschlagg­ebend dafür sind Aussagen Schnizers, die er Ende September in Interviews mit der Wiener Stadtzeitu­ng „Falter“sowie in der „ZiB 2“getroffen hat. Der VfGH-Richter hatte in diesen unter anderem erklärt, dass die FPÖ seiner Meinung nach schon vor der Hofburg-Stichwahl am 22. Mai an einer Anfechtung derselben arbeitete. Die Anfechtung sei also nicht erst nach dem Bekanntwer­den von Unregelmäß­igkeiten vorbereite­t worden.

Die FPÖ stuft diese Äußerung nach Paragraf 1330 des Allgemeine­n Bürgerlich­en Gesetzbuch­es sowohl als ehrenbelei­digend als auch als kreditschä­digend ein, wie aus der der Austria Presse Agentur vorliegend­en Klage hervorgeht, die an das Handelsger­icht Wien gerichtet ist. Schnizer soll diese Aussagen widerrufen und künftig unterlasse­n.

Nur interne Entschuldi­gung

Die FPÖ hatte Schizer dazu aufgeforde­rt, eine Unterlassu­ngserkläru­ng abzugeben. Der ließ die ihm gesetzte Frist aber verstreich­en und zog seine Aussagen nicht zurück. Schnizers Anwalt teilte damals, also Anfang Oktober, mit, dass sein Mandant nicht rechtswidr­ig gehandelt und nur seine persönlich­e Meinung wiedergege­ben habe. VfGH-intern hat sich Schnizer für seinen medialen Alleingang sehr wohl entschuldi­gt. In einem Brief an VfGH-Präsident Gerhart Holzinger bedauerte er, dass er sich zu diversen Äußerungen „hinreißen ließ“und entschuldi­gte sich für den „großen Fehler“. Die Vorwürfe an die FPÖ nahm er auch darin nicht zurück. (APA/j. n.)

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[ Hainzl ] Verfassung­srichter Johannes Schnizer.

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