FPÖ klagt Verfassungsrichter
Gericht. Verfassungsrichter Johannes Schnizer soll seine Aussagen, die FPÖ habe die Wahlanfechtung vorab vorbereitet, widerrufen.
Wien. Das nächste Kapitel im Streit der FPÖ gegen Verfassungsrichter Johannes Schnizer ist eröffnet: Die FPÖ reichte am Mittwoch Klage ein. Einen entsprechenden Bericht der Gratiszeitung „Heute“bestätigte FPÖ-Anwalt Michael Rami. Als Kläger treten Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer, Parteichef HeinzChristian Strache sowie die FPÖ selbst auf.
Ausschlaggebend dafür sind Aussagen Schnizers, die er Ende September in Interviews mit der Wiener Stadtzeitung „Falter“sowie in der „ZiB 2“getroffen hat. Der VfGH-Richter hatte in diesen unter anderem erklärt, dass die FPÖ seiner Meinung nach schon vor der Hofburg-Stichwahl am 22. Mai an einer Anfechtung derselben arbeitete. Die Anfechtung sei also nicht erst nach dem Bekanntwerden von Unregelmäßigkeiten vorbereitet worden.
Die FPÖ stuft diese Äußerung nach Paragraf 1330 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches sowohl als ehrenbeleidigend als auch als kreditschädigend ein, wie aus der der Austria Presse Agentur vorliegenden Klage hervorgeht, die an das Handelsgericht Wien gerichtet ist. Schnizer soll diese Aussagen widerrufen und künftig unterlassen.
Nur interne Entschuldigung
Die FPÖ hatte Schizer dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der ließ die ihm gesetzte Frist aber verstreichen und zog seine Aussagen nicht zurück. Schnizers Anwalt teilte damals, also Anfang Oktober, mit, dass sein Mandant nicht rechtswidrig gehandelt und nur seine persönliche Meinung wiedergegeben habe. VfGH-intern hat sich Schnizer für seinen medialen Alleingang sehr wohl entschuldigt. In einem Brief an VfGH-Präsident Gerhart Holzinger bedauerte er, dass er sich zu diversen Äußerungen „hinreißen ließ“und entschuldigte sich für den „großen Fehler“. Die Vorwürfe an die FPÖ nahm er auch darin nicht zurück. (APA/j. n.)