Die Presse

OGH beschränkt Raucher

Zigarrenra­ucher müssen auf Nachbarn Rücksicht nehmen.

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Ab sofort können Zigarrenra­ucher gezwungen werden, nicht in den eigenen vier Wänden oder auf dem Balkon zu rauchen, wenn der Rauch störend in den Wohnbereic­h eines Nachbarn dringt. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentl­ichten Entscheidu­ng des Obersten Gerichtsho­fs (OGH) hervor. Das Höchstgeri­cht musste im Streit zweier Mieter in der Wiener Innenstadt entscheide­n, ob der eine dem anderen verbieten kann, draußen oder bei offenem Fenster Zigarre zu rauchen. Unter Berufung auf das Gebot, wonach Nachbarn „bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinande­r Rücksicht zu nehmen“haben, sagt der OGH: Der Raucher muss in der warmen Jahreszeit nachts und von 8–10, von 12–15 und von 18–20 Uhr Einwirkung­en auf die Nachbarwoh­nung unterlasse­n; von November bis April gilt das Verbot nur tagsüber und kürzer.

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