OGH beschränkt Raucher
Zigarrenraucher müssen auf Nachbarn Rücksicht nehmen.
Ab sofort können Zigarrenraucher gezwungen werden, nicht in den eigenen vier Wänden oder auf dem Balkon zu rauchen, wenn der Rauch störend in den Wohnbereich eines Nachbarn dringt. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) hervor. Das Höchstgericht musste im Streit zweier Mieter in der Wiener Innenstadt entscheiden, ob der eine dem anderen verbieten kann, draußen oder bei offenem Fenster Zigarre zu rauchen. Unter Berufung auf das Gebot, wonach Nachbarn „bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen“haben, sagt der OGH: Der Raucher muss in der warmen Jahreszeit nachts und von 8–10, von 12–15 und von 18–20 Uhr Einwirkungen auf die Nachbarwohnung unterlassen; von November bis April gilt das Verbot nur tagsüber und kürzer.